Wer sich mit Hochschul- und Bildungspolitik auseinandersetzt, wird merken, dass es eine ganze Reihe von Institutionen und Organisationen gibt, die versuchen, überregional Einfluss zu nehmen. Knapp gesagt gibt es für die meisten Gruppen auf allen Ebenen Zusammenschlüsse, um auch jeder Gruppe auf der entsprechenden Ebene Gehör zu verschaffen. Hinzu kommt noch die Besonderheit des deutschen föderalen Bildungssystems. Die kommenden Abschnitte wollen einige wichtige Institutionen kurz vorstellen. Diese Übersicht ist selbstverständlich nicht abschließend. Wir haben darauf verzichtet, Parteien und Gewerkschaften anzugeben, da diese einerseits recht bekannt sind und andererseits bzgl. ihrer Ausrichtung, bildungspolitische Zielsetzung sowie Struktur ungleich komplexer sind. Dass sie dennoch im politischen Prozess eine Rolle spielen, dürfte aber im Allgemeinen bekannt sein.
Studentische Zusammenschlüsse #
LandesAStenTreffen (LAT) NRW #
Das LAT NRW1 ist zunächst einmal die monatliche freiwillige Zusammenkunft der ASten in NRW. Diese Treffen beginnen mit einem Rundlauf aus den jeweiligen Hochschulen und danach werden diverse inhaltliche Tagesordnungspunkte (bspw. Studiengebühren, neue Gesetze, NRW-Semesterticket oder sonstige gemeinsame Aktionen und Betätigungsfelder) mit dem Ziel behandelt, als LAT Positionen zu erarbeiten bzw. auf Ebene der ASten in bestimmten Punkten zusammenzuarbeiten oder landesweite Projekte zu organisieren. Alle sich beteiligenden ASten unterzeichnen jährlich einen Kooperationsvertrag über die Unterstützung der ebenfalls jährlich gewählte Koordinationsstelle – Landes-ASten-Koordination (LAT-KO). Diese besteht aus ein oder zwei Personen, die für die organisatorische Arbeit, die Vor- und Nachbereitung, die Ausübung der Beschlüsse, den regelmäßigen Kontakt zu den ASten und Bündnispartnern (ABS, Gewerkschaften, LandesschülerInnenvertretung, etc.), sowie die Außenvertretung gegenüber Land und Presse zuständig sind. Die ASten überweisen zur Ermöglichung dieser Arbeit einen geringen Beitrag pro eingeschriebener oder eingeschriebenem Studierenden ihrer Studierendenschaft pro Jahr.
freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) #
Der “fzs” ist der bundesweite Dachverband der Studierendenschaften. Derzeit vertritt er nach eigenen Angaben knapp eine Million Studierende, die Wikipedia spricht von 700.000 Studierenden. Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 2,8 Millionen Studierende. Der fzs vertritt seine Mitglieder nach Außen durch Öffentlichkeitsarbeit, Gespräche mit Organisationen, Institutionen und Politikerinnen und Politikern und ist international im European Students Union (ESU) und im International Union of Students (IUS) mit anderen Dachverbänden verbunden. Durch Bündelung der Kräfte ist er in der Lage, stärker auf die (Hochschul-)Politik einzuwirken und auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen.
Obwohl so ein Dachverband naturgemäß ein sehr heterogenes Gebilde ist, versucht der fzs zu verschiedenen Themen gemeinsame Positionen zu erarbeiten. Hierzu werden Bedingungen von Hochschulbildung analysiert und in größere Zusammenhänge eingeordnet, Missstände benannt, eigene Vorschläge entwickelt und eingebracht. Der fzs bietet Studierenden neben kontinuierlicher Information auch Schulungen und Seminare zu hochschulpolitischen Themen an. Auf diesen werden die behandelten Themen diskutiert, theoretische und praktische Probleme der Studierendenvertretung aufgegriffen und Lösungsansätze entwickelt.
Es werden sowohl Einsteigerseminare angeboten als auch Arbeitskreise, die sich an bereits in der studentischen Selbstverwaltung aktive Personen richten. Jedes halbe Jahr treffen sich die Mitgliedshochschulen zur Mitgliederversammlung (MV), dem höchsten beschlussfassenden Gremium des fzs.
In den vergangenen Jahren sind immer mehr Studierendenschaften aus dem fzs ausgetreten, darunter auch viele große Hochschulen. Die Studierendenschaft der RWTH Aachen ist im Jahr 2005 aus dem fzs ausgetreten. Neben politischer Differenzen einiger Studierendenschaften ist vor allem der finanzielle Aspekt für viele Studierendenschaften entscheidend gewesen, da der fzs recht hohe Mitgliedsbeiträge verlangt. Dafür werden die Studierendenvertretungen in den Bundesländern, die keine verfassten Studierendenschaften erlauben (Süddeutschland), finanziell unterstützt. In der Vergangenheit waren zudem einige Mitglieder der Studierendenschaft als Gast ehrenamtlich im fzs engagiert – dies ist auch ohne Mitgliedschaft der eigenen Studierendenschaft möglich. Wenn euch die Arbeit des fzs interessiert und Ihr mehr über den fzs erfahren wollt, dann schaut doch einfach im Internet nach2.
Bundesfachschaftentagungen bzw. -konferenzen #
Viele Fachschaften schließen sich bundesweit auf Fachschaftenkonferenzen oder Bundesfachschaftentagungen (BuFaTa) zusammen oder richten diese Konferenzen sogar selbst in Aachen aus und laden die Fachschaften der anderen Standorte nach Aachen ein. Viel mehr kann man dazu nicht sagen, weil die einzelnen Konferenzen unterschiedlich aktiv sind. Genaueres zu deinem Fach kann dir deine Fachschaft mitteilen.
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) #
Der Name sagt schon alles: das ABS spricht sich gegen jegliche Art von Studiengebühren aus. Es existiert schon viele Jahre und stützt sich auf den sog. “Krefelder Aufruf”. Die Besonderheit des ABS ist, dass dort nicht nur studentische Gruppen Mitglied sind. Es kann jede Organisation teilnehmen, die den Krefelder Aufruf unterstützt. Das ABS hat zwei Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer und ein Koordinierungsorgan (das ABS-KO), zudem gab es in vielen Bundesländern Länderstrukturen (bspw. das ABS-NRW). In NRW war das ABS zusammen mit dem LAT maßgeblich an der Vorbereitung und Durchführung der Musterklagen gegen die Studiengebührengesetze beteiligt, die zum Teil auch Erfolge und Modifikationen der Gesetze mit sich brachten. Darüber hinaus werden diverse Kampagnen gegen Studiengebühren vom ABS koordiniert oder initiiert. Insgesamt arbeitete das ABS sehr eng mit dem LAT oder dem fzs zusammen und erhielt von diesen in der Vergangenheit auch Finanzmittel. Aktuell ist das Thema der Studiengebühren in einigen Bundesländern wieder auf der Agenda, sodass sich das ABS nicht mehr so stark allgemeinen Gebühren (Verwaltungsgebühren etc.) sowie Langzeitgebühren annimmt.
Die regelmäßig aktualisierte ABS-Homepage3 stellt eine Sammlung von Argumenten gegen Studiengebühren bereit und informiert über neue Entwicklungen rund um das Thema.
Bundesverband Ausländischer Studierender (BAS) #
Der BAS hat zum Ziel, die rechtliche, ökonomische, gesellschaftliche, soziale und kulturelle Situation der ausländischen Studierenden zu verbessern. Das Studium ausländischer Studierender in der Bundesrepublik Deutschland wird grundsätzlich als gesellschaftlich wichtig begrüßt. Es soll dem gegenseitigen “voneinander lernen” und dem kulturellen und wissenschaftlichen Austausch dienen. Das Ausländerinnen- und Ausländerstudium soll ausgebaut und erleichtert werden. Der BAS setzt sich auch für eine erleichterte Studienaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland ein. Die Vertretung der Interessen der ausländischen Studierenden kann nicht ohne Berücksichtigung der allgemeinen gesellschaftlichen und politischen Situation erfolgen. Er will die Angelegenheiten ausländischer Studierender in den politischen Raum innerhalb und außerhalb der Hochschule tragen und die politische Vertretung der ausländischen Studierenden sein.
Ziel des Verbandes ist es, die Ausländerreferate, die Vertretungen und Vereine ausländischer Studierender sowie andere in diesem Sinne arbeitende Personen und Gruppen zu vernetzen und zu koordinieren. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Unterstützung der Vertretung ausländischer Studierender in den ASten, StuRäs, USten und den anderen Gremien der studentischen und universitären Selbstverwaltung. Die Situation ausländischer Studierender ist in einiger Hinsicht durch Nachteile und Diskriminierung gekennzeichnet. Gegen diese Diskriminierung will er vorgehen und Änderungen herbeiführen. Der BAS tritt gegen Rassismus, für das Menschenrecht auf Bildung sowie die rechtliche Gleichstellung ausländischer Studierender ein. Das Einwirken auf die gesellschaftliche Stimmung zu Gunsten der ausländischen Studierenden ist hierbei ein wichtiger Aspekt. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage4 des BAS.
ESU #
ESU (früher “the national unions of students in europe (ESIB)”) ist die europaweite Dachorganisation der verschiedenen Studierendenschaftsdachverbände der europäischen Staaten. Die ESU vertritt somit über 10 Millionen Studierende. ESUs Ziel ist es, die bildungspolitischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Interessen der Studierenden zu repräsentieren und voranzubringen, insbesondere gegenüber der EU, dem Europarat und der UNESCO. In den letzten Jahren erlangte die ESU vor allem Bedeutung durch die aktive Teilnahme am Bologna-Prozess. Über die ESU war es möglich, studentische Positionen und Sichtweisen sowie Kritik am Bologna-Prozess offiziell einzubringen. Weitere Informationen zur ESU gibt es auf deren Homepage5.
IUS #
IUS ist – wer hätte es gedacht – der weltweite studentische Dachverband. Er ist höllisch schwer zu koordinieren, hat einen eigenen Sitz in der UNO, wird aber sonst eher wenig wahrgenommen.
IDEA League Students in Conference (IDEALiStiC) #
Die IDEALiStiC6 ist der Zusammenschluss der Studierendenschaft der IDEA-League Universitäten (vergl. Kapitel Kapitel 12). Die Studierendenschaften werden vertreten vom Studentenraad van de TU Delft, dem Verband der Studierenden an der ETH Zürich (VSETH), dem Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der Rheinisch Westfälische-Technische Hochschule (RWTH), dem Chalmers Studentkår sowie den drei studentischen Senatslisten der Politecnico di Milano La Terna Sinistrorsa, Lista Aperta und Svolta Studenti.
Gemeinsam arbeiten die Vertreter der fünf Studierendenschaften daran ihre Universitäten voranzubringen. Auf Konferenzen, die jedes Semester von einer anderen Studierendenschaft ausgerichtet werden, werden Best-Practice Beispiele und neue Ideen in der Lehre ausgetauscht sowie sich über eine strategische Ausrichtung der IDEA-League und der IDEALiStiC verständigt.
Parteinahe Studierendenverbände #
Die parteinahen Studierendenverbände7 – Juso Hochschulgruppen (SPD), Campusgrün bzw. Grüne Hochschulgruppen (Bündnis 90/Die Grünen), Ring Christlich-Demokratischer Studenten (CDU) und Liberale Hochschulgruppen (FDP) – sind die Zusammenkünfte der meist gleichnamigen Gruppen an einzelnen Hochschulen. Die Aktivitäten und die Zusammenarbeit dieser Verbände mit den Zusammenschlüssen der offiziellen Vertretungsorgane ist unterschiedlich. Ähnliches gilt für die finanzielle, personelle und inhaltliche Abhängigkeit von der entsprechenden Partei.
Der Studentische Akkreditierungspool #
Der Studentische Akkreditierungspool ist nicht nur Dienstleister, sondern auch Akteur im Akkreditierungswesen und hat zudem eine Multiplikatorfunktion inne. Weitere Informationen zum Pool sind auf der Webseite sowie im Kapitel 9.1.2 (Funktionsweise des studentischen Pools) zu finden.
Das föderale Bildungssystem und seine Organe #
Wir verzichten hier auf eine ausführliche Darstellung und wollen nur kurz die wesentlichen Aufgaben und Möglichkeiten der verschiedenen Organe ins Gedächtnis rufen. Genauere Darstellungen findet ihr u.a. bei der Bundeszentrale für politische Bildung oder in jedem guten Buch zum Föderalismus in der Bundesrepublik.
Die Bundesregierung #
Für das Hochschulwesen oblag dem Bund nach Art. 75 des Grundgesetzes (GG) eine Rahmengesetzgebungskompetenz, innerhalb derer sich der Bund auf allgemeine Regelungen und Vorgaben beschränken sollte. Dieser Rahmengesetzgebungskompetenz kam der Bund bzw. das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Hochschulrahmengesetz (HRG) nach. Mit der Föderalismusreform wurde Art. 75 GG aufgehoben. Seitdem steht dem Bund entsprechend keine Gesetzgebungskompetenz im Hochschulbereich mehr zu, außer auf dem Wege der konkurrierenden Gesetzgebung im Bereich der Hochschulzulassungen und -abschlüsse. Es kann entsprechend vorkommen, das Bundesländer abweichende Regelungen getroffen haben.
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)8 zuständig.
Die Landesministerien bzw. Kultusministerien #
Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Rahmengesetzgebung kam nach Art. 70 GG den Bundesländern zu, bis Art. 75 GG im Zuge der Föderalismusreform aufgehoben wurde. Inzwischen liegen die Kompetenzen im Bereich des Hochschulwesens ausschließlich bei den Bundesländern. Im Bereich der Hochschulzulassungen und -abschlüsse sieht das Grundgesetz konkurrierende Gesetzgebung vor, d.h. die Bundesländer können von den bundesweiten Regeln abweichen. Letztlich ist es das Landesministerium, das für die lokale oder regionale Hochschulpolitik handlungsleitend ist. In der Landesregierung von 2012 bis 2017 etablierte die SPD unter Wissenschaftsministerin Svenja Schulue das Ministerium für Wissenschaft, Innovation und Forschung (MIWF) welches das von FPD-Minister Pinkwart geführte Ministerium für Wissenschaft, Innovation, Forschung und Technologie (MIWFT)9 ablöst.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) #
Innerhalb des kooperativen Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland kommt der KMK10 auf institutioneller Ebene eine hervorgehobene Bedeutung zu, da sich hier ein einzigartiges gemeinsames Organ herausgebildet hat. In der KMK sind alle Länder mit je einer Stimme vertreten. Ihre Beschlüsse, die sie nur im Konsens fällen kann, haben für die Länder Empfehlungscharakter.
Neben den eigentlichen Treffen der Ministerinnen und Minister existieren eine Amtschefkonferenz, in der sich die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre treffen, sowie zahlreiche Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen, die die Beschlüsse der KMK vorbereiten. Einige Arbeitsgruppen setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der KMK und anderer Institutionen, etwa Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder Hochschulrektorenkonferenz (HRK), zusammen. Die Studierenden sind momentan nur in der Arbeitsgruppe “Fortführung des Bologna-Prozesses” vertreten.
Die KMK unterhält ein Sekretariat in Bonn mit einer Außenstelle in Berlin und beschäftigt rund 200 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) #
Neben der KMK besteht die gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK)11, Nachfolgeorganisation der Ende 2007 eingestellten Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK), als ständiges Gesprächsforum für Fragen der Forschungsförderung und des Bildungswesens, die sowohl den Bund als auch die Länder befassen. Ihre Empfehlungen und Beschlüsse sollen von den Regierenden bei bildungspolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Der Wissenschaftsrat (WR) #
Letztlich ist auch der WR12 interessant. Ihm kommt die Aufgabe eines langfristig planenden und beratenden Gremiums zu Fragen der strukturellen und inhaltlichen Entwicklung Forschung, Wissenschaft und Hochschulwesen zu. Träger des Wissenschaftsrates sind gemeinsam die Regierungen des Bundes und der sechzehn Länder. Er besteht aus zwei Kommissionen, der Wissenschaftlichen Kommission und der Verwaltungskommission, die in der Vollversammlung zusammentreten und dort Beschlüsse fassen.
Der Wissenschaftsrat führt auch gemeinsam mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)) die Exzellenzinitative durch. Der Wissenschafsrat ist dabei für die dritte Förderlinie (Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Aufbau der universitären Spitzenforschung) verantwortlich.
Hochschulzusammenkünfte #
Die HRK #
Die HRK13 versteht sich als bundesweite Stimme der Hochschulen. Durch die Aufnahme von 21 Hochschulen aus der ehemaligen DDR ging im November 1990 aus der damaligen Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) die heutige HRK hervor. Derzeit gehören 268 Hochschulen, darunter Universitäten, Fachhochschulen und weitere Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs, der HRK an. Die Beschlussfindung findet in der Mitgliederversammlung, im Senat und im Präsidium statt. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung orientiert sich an der Größe der Hochschule, im Senat nach der Art der Hochschule (Universitäten und Fachhochschulen haben gleich viele Stimmen). Die Mitgliederversammlung wählt für drei Jahre eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten, die bzw. der die HRK in der Öffentlichkeit vertritt. Dieser/diesem steht ein derzeit fünfköpfiges Präsidium zur Seite. Zudem verfügt die HRK über eine Reihe von Angestellten, die zu verschiedenen Themen arbeiten.
Die HRK befasst sich u.a. mit den Themen Studiengebühren und Ausweitung des Auswahlrechts für Hochschulen. Zudem befasst sie sich mit dem Bologna-Prozess und weiteren Strukturüberlegungen. Ihr Ziel ist eine autonome Hochschule, die nicht nur ihre Studierenden selbst auswählt, sondern auch die Höhe der möglichen Studiengebühren selbst festlegt. Warum sich die HRK als Stimme der Hochschulen und nicht als Stimme der Rektorinnen und Rektoren begreift, ist indes nicht geklärt. Vor allem, wenn man bedenkt, dass – gerade an der RWTH – sich Rektorinnen und Rektoren regelmäßig im Senat für ihre Verhalten bei der HRK rechtfertigen müssen.
Die Landesrektorenkonferenz (LRK) #
Was die HRK für die Bundesrepublik ist, ist die LRK für NRW14 ; wenn auch in kleinerem Maßstab. Die LRK ist als solche auch weniger aktiv und vor allem auf den Kontakt zum Ministerium beschränkt. Strukturell vertritt sie nur die Universitäten (die Fachhochschulen haben eine eigene LRK), wählt jährlich eine Sprecherin bzw. einen Sprecher und tagt wenigstens zweimal im Semester.
Zusammenschluss der neun größten technischen Hochschulen in Deutschland (TU 9) Universitäten #
Die TU 9-Universitäten15 sind der Zusammenschluss der neun größten Technischen Hochschulen in Deutschland. Dazu gehören die RWTH Aachen, TU Berlin, TU Braunschweig, TU Darmstadt, TU Dresden, U Hannover, U Karlsruhe (TH), TU München und Uni Stuttgart. Sie haben sich laut eigener Aussage zusammengeschlossen, um gemeinsam die Interessen der Technischen Hochschulen in Deutschland zu vertreten. Beispielsweise werden von den TU 9 Bachelor- und Master-Abschlüsse untereinander anerkannt. Gleichzeitig sehen sie im Master-Abschluss den universitären Regelabschluss für die Ingenieurswissenschaften.
Die Ziele und Beschlüsse der TU 9 sind zwar für keine der Hochschulen in irgendeiner Form rechtlich bindend, dennoch hat die TU 9-Beschlusslage an der RWTH immer einen großen Einfluss – und vice versa.
Die IDEA-LEAGUE #
Der IDEA-LEAGUE16 gehören das die TU Delft, die ETH Zürich, die RWTH Aachen und jüngst (seit 2014) nun auch Chalmers University of Technology sowie seit 2016 die Politecnico di Milano an. Ausgeschieden aus dem Verbund ist Ende 2013 das Imperial College London sowie die ParisTech.
Laut eigener Aussage fühlt sich die IDEA-LEAGUE hohen internationalen Standards in Forschung und Lehre verpflichtet. Um dies zu erreichen will man eng zusammenarbeiten, gemeinsame Masterprogramme anbieten und die eigenen Abschlüsse gegenseitig problemlos anerkennen. Ein weiteres Ziel der Zusammenarbeit soll eine Verbesserung der Finanzierung durch Drittmittel und sonstige private Aufwendungen sein. Im Rahmen der IDEA-LEAGUE werden zurzeit auch einige Austauschprogramme aufgelegt. Nähere Informationen bietet das International Office der RWTH. Nach außen hin ist die IDEA-LEAGUE weniger sichtbar, für die RWTH spielt sie aber bzgl. Beschlussfassung und Ausrichtung eine teilweise gewichtige Rolle.
Weitere relevante Akteure #
Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) #
Nein, es geht hier nicht um einen kubanischen Revolutionsführer (der eigentlich ja auch aus Argentinien kam), und auch nicht um das Humboldt-Haus der RWTH. CHE steht für “CHE”17. Einige von euch haben sogar schon ein- oder mehrmals Post vom CHE bekommen: Fragebögen zu verschiedenen Studiengängen, deren Ergebnis jährlich im Stern als Hochschulranking veröffentlicht werden.
Das CHE ist eine von der Bertelsmannstiftung und HRK initiierte Einrichtung. Es versteht sich als Reformwerkstatt der Hochschulen, die als Leitbild die Idee der “entfesselten Hochschule”, d.h. eine autonome, wissenschaftliche, profilierte und wettbewerbsfähige, wirtschaftliche, internationale und neuen Medien gegenüber aufgeschlossene Hochschule hat.
Oberste Maxime dieser Arbeit ist die Sicherung der Lehr- und Forschungsqualität der deutschen Hochschulen. Wettbewerb, dezentrale Autonomie und Leistungstransparenz sind wichtige Instrumente auf dem Weg dorthin. Dabei hält es sich an das Motto des Stifters Reinhard Mohn der Bertelsmann-Stiftung: “Wettbewerb als Basis für gesellschaftlichen Fortschritt.” Alles an der Hochschule soll sich diesem stellen und dabei wird Kritik, die sagt, dass marktwirtschaftliche Instrumente in der Bildung nur bedingt funktionieren, gelegentlich überhört. Zudem ist das CHE Verfechter von Studiengebühren.
Das Deutsches Studentenwerk (DSW) #
Das DSW18 ist der freiwillige Zusammenschluss der Studentenwerke in der Bundesrepublik Deutschland. Im Zusammenwirken mit Hochschulen und Hochschulstädten sollen sie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Hochschulstudium beitragen und beteiligen sich insoweit an der Gestaltung des Lebensraums Hochschule. Bei der Meinungsbildung des DSW wirken in den Organen und in den satzungsgemäßen Gremien neben den gesetzlichen Vertretern der Studentenwerke die ehrenamtlichen Mitglieder der Organe der örtlichen Studentenwerke mit, insbesondere Studierende sowie Professorinnen und Professoren.
Das DSW fördert seine Mitglieder unter Achtung ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit bei der Erfüllung der ihnen gesetzten Aufgaben, indem es insbesondere:
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die Interessen seiner Mitglieder vertritt und dabei deren Sachkunde in die Gesetzgebung von Bund und Ländern einbringt;
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die örtlichen Studentenwerke generell oder auch im Einzelfall durch Organisation von Fachtagungen, Erarbeitung von Arbeitshilfen, Herausgabe von Informationsmaterial und Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen unterstützt;
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Öffentlichkeitsarbeit betreibt;
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enge Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen, die den gleichen Zwecken dienen, pflegt;
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von Verwaltungen, Institutionen und Organisationen Aufträge im Rahmen des Vereinszwecks übernehmen kann;
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sozialpolitische Belange der Studierenden der Hochschulen wahrnimmt.
Zudem äußert sich das DSW regelmäßig öffentlich kritisch zu Fragen von Studiengebühren, BAföG-Kürzungen usw. Außerdem bringt es zusammen mit dem BMBF alle zwei Jahre die sog. DSW-Sozialerhebung heraus; das ist die umfassendste Studie zur sozialen Situation der Studierenden in Deutschland und gewissermaßen die Bibel für alle sozial motivierte Argumentationen der Studierendenvertretungen.
Die Organe, Gremien und Satzung des DSW #
Laut Satzung hat das Deutsche Studentenwerk drei Organe: Mitgliederversammlung, Vorstand und Generalsekretär. Als Beratungsgremium besteht ein Kuratorium, in dem Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz, der Studierenden, Repräsentanten der Bundes- und Länderregierungen, des Deutschen Städtetages, der Gewerkschaften und des Deutschen Industrie- und Handelstages sowie der Bundestagsfraktionen und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammenwirken. Der Länderrat berät den Vorstand und den Generalsekretär in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Beratende Funktion hat auch der im Mai 2004 eingerichtete Studierendenrat. Er setzt sich aus studentischen Mitgliedern zusammen, welche von jedem Studentenwerk benannt werden können. Daneben gibt es neun Fachausschüsse, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung die Organe des Vereins beraten.
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) #
Der DAAD e.V.19
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ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen;
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fördert die internationalen Beziehungen der deutschen Hochschulen mit dem Ausland durch den Austausch von Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und durch internationale Programme und Projekte;
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unterhält ein weltweites Netzwerk von Büros, Dozentinnen und Dozenten und Alumnivereinigungen und bietet Informationen und Beratung vor Ort;
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und ist eine Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kulturpolitik, der Hochschul- und Wissenschaftspolitik sowie der Entwicklungszusammenarbeit im Hochschulbereich.
Die fünf Hauptziele des DAAD sind:
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die Förderung des ausländischen wissenschaftlichen Nachwuchses;
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die Förderung des deutschen wissenschaftlichen Nachwuchses;
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die Förderung der Internationalität und Attraktivität der deutschen Hochschulen;
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die Förderung der Germanistik und deutschen Sprache, Literatur und Landeskunde an ausgewählten ausländischen Universitäten;
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die Förderung des wissenschaftlichen Fortschritts in Entwicklungsländern und den Transformationsländern in Mittel- und Osteuropa.
Dies unternimmt der DAAD durch mehr als 200 Programme und Projekte. Sie sollen für Interessierte aus dem In- und Ausland die Möglichkeit bieten, einen Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule Wirklichkeit werden zu lassen.
Die studentische Einflussnahme auf den DAAD geschieht durch je drei Mitglieder im Vorstand und im Kuratorium. Darüber hinaus können Studierendenschaften Mitglied im DAAD werden (wie die Studierendenschaft der RWTH) und auf den jährlichen Mitgliederversammlungen durch ihre Stimmen die Politik des DAAD beeinflussen.
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Reihenfolge durch Losentscheid↩︎