Statt einer Einleitung:
§ 7 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NW): Qualitätssicherung durch Akkreditierung und
Evaluation
(1) Die Studiengänge sind nach den geltenden Regelungen zu akkreditieren und zu reakkreditieren. Die Aufnahme des Studienbetriebs setzt den erfolgreichen Abschluss der Akkreditierung voraus; die aus dem Akkreditierungsverfahren resultierenden Auflagen sind umzusetzen. Die Akkreditierung erfolgt durch Agenturen, im Sinne des §7 a. Ausnahmen von den Sätzen 1 bis 3 bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium.
(2) Zur Qualitätsentwicklung und -sicherung überprüfen und bewerten die Hochschulen regelmäßig die Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere im Bereich der Lehre. Die Evaluationsverfahren regeln die Hochschulen in Ordnungen, die auch Bestimmungen über Art, Umfang und Behandlung der zu erhebenden, zu verarbeitenden und zu veröffentlichenden personenbezogenen Daten der Mitglieder und Angehörigen enthalten, die zur Bewertung notwendig sind. Die Evaluation soll auf der Basis geschlechtsdifferenzierter Daten erfolgen. Die Ergebnisse der Evaluation sind zu veröffentlichen.
[…]
(3) Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule haben die Pflicht, an Akkreditierung und Evaluation im erforderlichen Umfang mitzuwirken.
Akkreditierung #
Nachdem sich die Bundesregierung entschieden hatte, Bachelor- und Masterstudiengänge in Deutschland zu zulassen, brachten die Kultusministerinnen und Kultusminister sowie die Hochschulrektorinnen und Hochschulrektoren im Rahmen des Bologna-Prozesses zugleich ein neues System der Qualitätssicherung auf den Weg: Unabhängige Akkreditierungsagenturen sollen die neuen Studiengänge nach eigenständig entwickelten Kriterien auf fachlich-inhaltliche Mindeststandards überprüfen und damit die hochschulübergreifenden Rahmenprüfungsordnungen überflüssig machen. Die Akkreditierung hat zum Ziel Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen – insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen – zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden.
Um eine koordinierende und qualitätsichernde Instanz in dieses für Deutschland damals neue Verfahren einzuführen, wurde durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 3. Dezember 1998 unter Bezugnahme auf den Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 6. Juli 1998 der Akkreditierungsrat (AR) eingerichtet. Als unabhängige Einrichtung setzt sich der Akkreditierungsrat aus 17 Mitgliedern, das heißt Vertretern der Länder, der Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis, zusammen. Die Aufgabe des Akkreditierungsrates besteht darin das Regelwerk weiterzuentwickeln und auszulegen, Agenturen zu begutachten bzw. zu akkreditieren (die ihrerseits wiederum die neuen Studiengänge akkreditieren), mit Beschwerden aus den Verfahren umzugehen sowie Entscheidungen grundliegender Art zu treffen. Dieses System soll nicht nur die Qualität der Lehre sichern, sondern auch für mehr Transparenz der Hochschullandschaft sorgen (alle Gutachten der Akkreditierungen müssen veröffentlicht werden), Studieninteressierten verlässliche Orientierung geben, die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland verbessern und die Mobilität von Studierenden sichern bzw. befördern.
Was das Thema für dieses Buch interessant macht, ist der Fakt, dass an den Akkreditierungsvorgängen auch Studierende aktiv beteiligt sein sollen und eine Fakultät alle ihre Ba/Ma-Studiengänge akkreditieren lassen muss. Prinzipiell sind zwei Verfahrensweisen zu unterscheiden. Zum einen können Studiengänge einzeln akkreditiert (Programmakkreditierung) werden und zum anderen kann eine institutionelle Akkreditierung im Sinne der Akkreditierung einer Fakultät oder auch einer ganzen Hochschule (Systemakkreditierung) erfolgen.
Qualitätsbegriff in der Akkreditierung #
Die Akkreditierung soll die “Qualität von Studium und Lehre” sicherstellen. Doch nun ist die Frage was eigentlich Qualität ist und woran man sie fest machen kann, da dies in der Lehre ein eher schwieriges Unterfangen ist. Daher hat sich der Akkreditierungsrat (AR) und die Akkreditierungsagenturen auf Qualitative Standards als Kriterien festgelegte, denen Studienangebote genügen müssen, um eine Akkreditierung und damit das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrats zu erlangen. Die Kriterien sind nicht quantitativ, sondern qualitativ ausgerichtet, und müssen die Besonderheiten des vorgelegten Studienangebots berücksichtigen. Sie sind transparent und auf den Webseiten der Agenturen und des Akkreditierungsrats einzusehen.
Zusätzlich wurden weitere Begrifflichkeiten definiert und entsprechend beschrieben, damit diese von allen gleich verstanden werden.
Qualifikationsziele
Zu Beginn der Ausarbeitung und der Konzeptionierung eines Studienprogramms berät eine Hochschule über die Ziele, die mit diesem Programm/Studiengang erreicht werden sollen. Diese Ziele lassen sich in fachliche und überfachliche Qualifikationszielen einteilen. Die Hochschule achtet bei der Aufstellung der Ziele auch darauf, inwieweit Studierende mit erfolgreichem Abschluss des Studiengans die Befähigungen im wissenschaftlichen und zivil-gesellschaftlichen Bereich sowie für eine qualifizierte Beschäftigung besitzen. Diese Ziele sollten entsprechend durch die Hochschule weiterentwickelt und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung ist das Bemühen und das Ergreifen von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Qualität von Studienangeboten. Qualitätssicherung meint meist die Überprüfung der Einhaltung von inhaltlichen und formalen Mindestanforderungen.
Qualitätsentwicklung
Qualitätsentwicklung ist ein gegenüber der Qualitätssicherung weiter gefasster Begriff. Er umfasst Maßnahmen und Bemühungen, die darauf abzielen, nicht nur Mindeststandards einzuhalten, sondern auch die Qualität von Studienangeboten weiterzuentwickeln und zu erhöhen.
Qualitätsmanagement
Im Rahmen des Qualitätsmanagement werden mit geeigneten Methoden vor allem Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung betrieben. In der Regel werden hierzu alle Statusgruppen der Hochschule mit eingebunden um die optimale Lösung für die Qualität von Studium und Lehre zu finden.
Des Weiteren wird auch durch hochschulexteren Stellen, die Akkreditierungsagenturen, Qualitätsmanagement an den Hochschulen mittels der Programm- bzw. Systemakkreditierung betrieben.
Programmakkreditierung #
Das Akkreditierungsverfahren für einen Studiengang kostet ca. 7.000 bis 12.000 Euro. Die Kosten können unter Umständen durch die Bündelung mehrerer Studiengänge in einem Verfahren reduziert werden. Die Gutachterinnen und Gutachter werden von den Fachausschüssen und Akkreditierungskommissionen der Akkreditierungsagenturen ausgewählt. Bei der Einführung eines neuen Studiengangs wurde früher fakultätsintern eine Kommission damit betraut, sich Gedanken über das Ziel und den Aufbau des neuen Studiengangs zu machen und letztlich eine Prüfungsordnung zu schreiben. Anschließend wurde ein großer Berg Papier von der Kommission zum Fakultätsrat, dann zum Senat usw. geschoben, bis dieser schließlich auf dem Schreibtisch des zuständigen Ministeriums landete, das diesen neuen Studiengang dann zuließ oder ablehnte. Bei Ba/Ma-Studiengängen verläuft dies ähnlich. Auch hier wird erst innerhalb der Hochschule in diversen Gremien über die Struktur eines neuen Studiengangs diskutiert, es werden Prüfungsordnungen und Modulhandbücher geschrieben und es werden verschiedene Lehrveranstaltungen für diesen Studiengang zusammengesucht. Der wesentliche Unterschied ist nun, dass sich das Ministerium aus dem Prozess der Studiengangzulassung zurückzieht. Stattdessen muss ein neuer Ba/Ma-Studiengang erst durch eine von einer durch den Akkreditierungsrat (AR) akkreditierten Akkreditierungsagentur entsandte Akkreditierungskommission akkreditiert werden.
Wenn es um die Frage geht, welche Akkreditierungsagentur mit der Akkreditierung neuer Studiengänge betraut wird, sollten nur Agenturen gewählt werden, die auf Studierende aus dem studentischen Pool zurück greifen. Alles andere widerspricht nicht nur den Vorgaben, sondern verhindert eine ordentliche und legitimierte Partizipation der Studierenden.
Akkreditierungskommission
Entscheidet sich eine Hochschule einen neuen Studiengang akkreditieren zu lassen, so wird sie sich zuerst eine Akkreditierungsagentur suchen und mit ihr die nötigen Formalitäten klären. Die Akkreditierungsagentur stellt nun die eigentliche Gutachtergruppe zusammen. In diesen Akkreditierungskommissionen sitzen neben Professorinnen und Professoren, Expertinnen und Experten mit Berufspraxis und weiteren Personen auch studentische Vertreterinnen und Vertreter. Im Prinzip ist so eine Akkreditierungskommission nichts anderes als eine normale Kommission auf Hochschulebene, außer dass die Mitglieder nicht von der entsprechenden Hochschule und möglichst auch nicht aus dem gleichen Bundesland kommen sollen.
Diese Akkreditierungskommission beschäftigt sich nun eingehend mit dem Konzept des potentiellen Studiengangs, sichtet die Unterlagen und diskutiert beispielsweise, inwiefern die Aufteilung der Module sinnvoll ist. Im Anschluss an die Sichtung der Unterlagen findet eine Begehung der Hochschule statt, bei der sich die ausgewählten Gutachterinnen und Gutachter (auch hier Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Berufspraxisvertreterinnen bzw. Berufspraxisvertreter sowie Studierende) ein Bild von der Studiensituation vor Ort machen sollen und u.a. mit ortsansässigen Studierenden über deren persönliche Erfahrungen reden können. Nach dem Ortstermin sollten sich die Mitglieder der Gutachtergruppe eine erste Meinung über den neuen Studiengang gebildet haben und dies in einem Gutachten für die anschließend darüber entscheidende Kommission festhalten. Diese Kommission entscheidet dann im wesentlichen auf der Grundlage des Gutachtens über die Akkreditierung oder nicht-Akkreditierung des Studienprogramms. Besonders interessant wird es allerdings, wenn sich die Kommission für eine Zwischenlösung entscheidet (Akkreditierung mit Auflagen) und die Hochschule bittet, in bestimmten Punkten nachzubessern, beispielsweise wenn die ECTS-Punkte nicht dem realen Arbeitsaufwand entsprechen oder wenn bestimmte Vorlesungen oder Module keinen Sinn ergeben. Diese Form der Akkreditierung stellt aktuell den Regelfall dar und verpflichtet die Programmverantwortlichen, die genannten Mängel innerhalb eines definierten Zeitraumes (i.d.R. 9 Monate) zu beheben, damit die Akkreditierung nicht versagt wird.
Systemakkreditierung #
Eine institutionelle Akkreditierung ist im deutschen Akkreditierungssystem ebenfalls vorgesehen und wird zunehmend von einigen größeren Hochschulen verfolgt. Ziel hierbei ist nicht die detaillierte Betrachtung eines oder mehrerer Studienprogramme, sondern die Begutachtung und gegebenenfalls anschließende Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems, was die Qualität der eigenen Studienprogramme sichert. Kurz die Hochschule selbst (bzw. deren Einrichtungen) übernimmt die Aufgabe der Akkreditierungsagenturen für ihre eigenen Studiengänge. Studiengänge, die ein solches zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem durchlaufen haben, sind dann automatisch ebenfalls akkreditiert.
Drs. Akkreditierungsrat (AR) 67/2008, I. 1.: Kriterien für die Systemakkreditierung Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich von Studium und Lehre. Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten, […].
Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Studiengänge, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert.
Gerade durch den Umstand, dass die Hochschule in der Systemakkreditierung für die eigenen Studiengänge in die Rolle einer Agentur schlüpft, muss sich in jedem Fall mit den Begriffen Qualifikationsziele, Qualität von Studium und Lehre sowie dem Qualitätsmanagement befasst werden. Diese Begrifflichkeiten wurden durch den Akkreditierungsrat (AR) im Jahre 2008 mit Leben gefüllt und geben seitdem der Systemakkreditierung einen Rahmen.
Seit 2017 ist die RWTH Aachen ebenfalls systemakkreditiert und sorgt seitdem eigenständig für die Qualität von Studium und Lehre. Beschrieben wird das sogenannte “Qualitätsmanagementsystem Lehre” in Kapitel Kapitel 9.
Akkreditierungsagenturen #
Es gibt fachspezifische und fächerübergreifende Akkreditierungsagenturen, sodass bestimmte Agenturen für Studiengänge eher in Frage kommen können als andere. Alle Agenturen sind aber an dieselben Kriterien und Standards des Akkreditierungsrats gebunden. Fächerübergreifende Agenturen sind AQAS (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen), ACQUIN (Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut e.V.) und ZEvA (Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover). Fachspezifische Agenturen sind ASIIN (Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik), AHPGS (Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V.) und FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation). Eine Liste aller Agenturen gibt es auf der Homepage des Akkreditierungsrats1. An der RWTH wurden viele Studiengänge der Ingenieurs- und Naturwissenschaften durch die ASIIN und in den restlichen Bereichen durch die AQAS akkreditiert. Die in Deutschland tätigen Akkreditierungsagenturen werden in regelmäßigen Abständen selber vom Akkreditierungsrat (AR) akkreditiert und bekommen damit die Erlaubnis, Studiengänge zu akkreditieren.
Funktionsweise des studentischen Pools #
Wie bereits ausgeführt, sind bei allen Entscheidungen auch Studierende beteiligt, welche sich in dem System wiederrum auch aktiv einbringen müssen. Dafür gibt es den “studentischen Pool”, der die zentrale Entsendung der studentischen Vertreterinnen und Vertreter in die Akkreditierungskommissionen übernommen hat. Voraussetzung für die Teilnahme am studentischen Pool ist nicht unbedingt tief greifendes Wissen über die strukturellen Entwicklungen des europäischen Hochschulraums, sondern vielmehr ein Interesse daran, sich in die Begutachtung und Schaffung neuer Studiengänge einzubringen. Die nötigen Grundlagen über Ba/Ma, Module und ECTS werden in einem Wochenendseminar vermittelt.
Entsendung in den Pool
Um in den Pool aufgenommen zu werden, muss man von einer entsendeberechtigten Organisation in den Pool entsandt werden. Entsendeberechtigt sind der fzs, die Landeszusammenschlüsse der Studierendenschaften (in NRW also das LAT NRW) und die Bundesfachschaftentagungen. Die Entsendung ist wichtig, damit jede Person im Pool eine Legitimation hat, für den Pool zu sprechen.
Zusätzlich organisiert der studentische Pool Seminare, in denen die wichtigsten Grundlagen für die Teilnahme an Akkreditierungsverfahren vermittelt werden. An den Seminaren können auch Studierende teilnehmen, die (noch) nicht in den Pool entsandt sind.
Sollte man irgendwann nicht mehr im Pool sein wollen, reicht ein Brief an die Poolverwaltung.
Entsendung in ein Akkreditierungsverfahren
Wenn eine Agentur den Pool über eine anstehende Akkreditierung informiert, teilt sie ihm ein paar notwendige Voraussetzungen mit (Studiengang, Hochschultyp und meist noch Bundesland). Die Poolverwaltung schreibt dieses Verfahren dann unter den Mitgliedern über einen E-Mailverteiler aus und bittet um Interessensbekundungen mit Angabe einer kurzen Begründung. Sollten sich keine Personen aus dem Pool finden, welche für das Verfahren Zeit haben, sollen die pooltragenden Organisationen versuchen, Personen für das Verfahren zu finden. Sollten sich mehrere Personen finden, welche für das Verfahren in Frage kommen, wird unter ihnen gelost. Vorher werden auch ggf. Quoten angewendet, um insgesamt eine ausgewogene Repräsentation zu erreichen. Dieses Verfahren wird in der Beschlusssammlung länglich beschrieben, daher lassen wir es an dieser Stelle damit bewenden.
Ablauf eines Akkreditierungsverfahrens #
An dieser Stelle haben wir noch einmal die wichtigsten Begriffe, die einem bei einem Akkreditierungsverfahren begegnen, zusammengefasst.
1. Antragstellung
Die Hochschule, die einen Studiengang akkreditieren lassen will, stellt bei einer vom Akkreditierungsrat akkreditierten Agentur einen Antrag. Die Agentur berät die Hochschule gegebenenfalls über das Verfahren, fordert dann eine Selbstdokumentation, in der die Hochschule ausführlich zu Konzept, Struktur und Ressourcen des geplanten oder bereits realisierten Studienangebots Auskunft gibt. Hochschule und Agentur schließen einen Vertrag über das Akkreditierungsverfahren. Ab hier wird das Verfahren für die Hochschule kostenpflichtig. Die Vorbereitung dieser Unterlagen nimmt die größte Zeit im ganzen Prozess in Anspruch. Für interdisziplinäre Studiengänge kann dieser Schritt durchaus über ein Jahr dauern.
2. Vorprüfung des Antrages
Die Geschäftsstelle der Agentur prüft den Antrag auf formale Richtigkeit und leitet ihn an das Entscheidungsgremium der Agentur weiter. Das ist in der Regel die Akkreditierungskommission; in dieser müssen auch Studierende vertreten sein. Die Akkreditierungskommission nimmt den Antrag an oder lehnt ihn ab. Studentische Mitglieder in der Kommission können nach Durchsicht der Unterlagen auf besonders studierendenrelevante Fragen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese bei der weiteren Verfahrensdurchführung berücksichtigt werden.
3. Einsetzen der Gutachtergruppe
Nach Annahme des Verfahrens setzt die Akkreditierungskommission, meist auf Vorschlag eines Fachausschusses der Agentur, eine Gutachtergruppe ein. Studierende müssen Mitglieder dieser Gutachtergruppen sein. Die Aufgabe der Gutachterinnen und Gutachter besteht darin, die qualitativen Standards der Agentur zu operationalisieren und den Studiengang aus ihrer Perspektive im Detail zu bewerten.
4. Begehung des Studiengangs bzw. Programm- und Merkmalstichprobe
In diesem Schritt muss die System- und die Programmakkreditierung getrennt voneinander betracht werden – auch wenn bei beiden Verfahren nach eingehender Lektüre der schriftlichen Unterlagen eine Vor-Ort-Begehung erfolgt. Üblicherweise geht dem ein internes Vorbereitungsgespräch der Gutachterinnen und Gutachter voraus, das der Thematisierung von Vorgehen und grundsätzlichen Fragen zur Begutachtung sowie dem Austausch von Anmerkungen zu den schriftlichen Unterlagen dient. Bei der Begehung selbst machen sich die Gutachterinnen und Gutachter ein Bild über die Gegebenheiten vor Ort.
Inhaltlich wird bei der Begehung des Studiengangs im Rahmen der Programmakkreditierung mit den Verantwortlichen des Studienganges, den Lehrenden, den Studierenden gesprochen und die Ressourcen der Hochschule (Bibliothek, EDV, Labore etc.) begutachten. Das Ziel ist ein möglichst objektives Bild von den Realisierungsmöglichkeiten des Studiengangs zu erhalten und die Kompetenzen und Chancen, die er seinen Absolventinnen und Absolventen verleiht, realistisch einschätzen zu können. Die oben angesprochenen Gespräche finden üblicherweise nach Gruppen getrennt statt, so dass die Studierenden mit den Gutachterinnen und Gutachtern alleine sind.
Bei der Systemakkreditierung wird mit den Verantwortlichen an der Hochschule über die Merkmale des Qualitätssicherungssystems gesprochen, um feststellen zu können, wie geeignet die implementierten Maßnahmen für die Qualitätssicherung sind. Um dies genauer verifizieren zu können, wird noch eine sogenannte Programmstichprobe gemacht. Dabei werden die Ergebnisse des Durchlaufs eines Studiengangs durch das zu akkreditierende Qualitätssicherungssystems begutachtet und entsprechend mit der Hochschule besprochen.
5. Abschlussbericht
Nach der Begehung verfassen die Gutachterinnen und Gutachter, meist mit Unterstützung der Geschäftsstelle der Agentur, einen Abschlussbericht bzw. Gutachtenentwurf. Dieser gibt Auskunft über das vor Ort Gesehene und Gehörte sowie die Beurteilung des Studiengangs durch die Gutachterinnen und Gutachter. Er soll eine Einschätzung zu den Realisierungschancen geben und kritische oder verbesserungsbedürftige Punkte aufzeigen. Kernpunkt des Berichts ist natürlich die Empfehlung, ob und gegebenenfalls mit welchen Auflagen die Gutachterinnen und Gutachter den Studiengang akkreditiert sehen möchten.
6. Akkreditierungsentscheidung
Auf Grundlage des Abschlussberichts der Gutachterinnen und Gutachter und möglichst eines Gesprächs mit einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Gutachtergruppe entscheidet letztlich die Akkreditierungskommission der Agentur über Akkreditierung, Nicht-Akkreditierung oder Akkreditierung mit Auflagen. Die studentischen Mitglieder der Kommission können hier noch einmal sowohl auf besonders innovative Angebote hinweisen oder kritische Punkte hervorheben und deren Berücksichtigung in der Entscheidung einfordern. Nach der (positiven) Entscheidung wird eine Akkreditierungsurkunde ausgestellt, in welcher die Dauer der Akkreditierung und eventuelle Auflagen vermerkt sind. Das Gutachten ist anschließend in der Datenbank des Akkreditierungsrat (AR) zu veröffentlichen.
Wichtige Begriffe aus der Akkreditierungswelt #
Akkreditierungskommissionen
Akkreditierungskommissionen sind die Entscheidungsgremien der Akkreditierungsagenturen. Sie haben die letztlich verbindliche Entscheidungskompetenz über alle Verfahren. Ihnen müssen Vertreter der Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis angehören. Entscheidungen der Akkreditierungskommissionen werden häufig durch Fachausschüsse vorbereitet.
Akkreditierungsrat (AR)
Der Akkreditierungsrat (AR) ist das zentrale Steuerungs- und Kontrollgremium des deutschen Akkreditierungssystems. Der Akkreditierungsrat akkreditiert die Akkreditierungsagenturen und überwacht deren Tätigkeit. Dabei wird insbesondere auf die Einhaltung der von der Kultusministerkonferenz gesetzten Rahmenbedingungen geachtet und darauf, dass die Verfahren in den Agenturen den vom Akkreditierungsrat festgelegten Standards und Kriterien entsprechen.
Der Akkreditierungsrat ist als Stiftung des öffentlichen Rechts organisiert und hat seinen Sitz in Bonn. Im Gegensatz zum bisherigen Stand hat der Akkreditierungsrat damit erstmals eine geklärte eigenständige Rechtsform. Die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Akkreditierungsrat und Akkreditierungsagenturen wird künftig durch rechtskräftige Vereinbarungen zwischen diesen festgelegt. Dem Akkreditierungsrat gehören Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz, der Studierenden, der Kultusministerkonferenz sowie der Berufspraxis an. Ergänzt wird die Zusammenkunft um zwei internationale Vertretungen sowie einem Mitglied einer Akkreditierungsagentur mit beratender Stimme.
Bündel- bzw. Clusterakkreditierung
Als Bündelakkreditierung bezeichnet man die Zusammenfassung mehrerer Studiengänge zu einem Bündel und damit deren Akkreditierung in nur einem Verfahren. Bündelakkreditierungen sollen dazu dienen, den “Ansturm” an Akkreditierungsverfahren besser bewältigen zu können. Des Weiteren sind sie auch oft kostengünstiger. Genaue Vorgaben, wie groß Bündel werden dürfen, existieren jedoch nicht. Lediglich die Maßgabe “Rationalisierungs-, Beschleunigungs- und Vereinfachungsmaßnahmen finden allerdings dort ihre Grenzen, wo eine verlässliche Feststellung der Qualität eines Studiengangs nicht mehr gewährleistet ist.” hat die KMK als recht vage Eingrenzung beschlossen. Bei zunehmendem Bündelumfang erschwert sich jedoch die studentische Beteiligung. Da den Peer Groups meist nur eine Studentin bzw. ein Student angehört, stellt sich gerade bei fachlich sehr weit gefassten Bündeln der studentische Einfluss schwierig dar.
Evaluation
Mit Evaluation bezeichnet man Verfahren zur Qualitätssicherung bestehender Studienangebote. Zu unterscheiden ist zwischen internen und externen Evaluationen. Während erstere auf einen Austausch und eine Diskussion über Stärken und Schwächen unter den Beteiligten vor Ort zielt, ähneln externe Evaluationen der Akkreditierung teilweise stark in Bezug auf das Verfahren. Neben Verbünden von Hochschulen, die externe Evaluationen auf Basis von peer-review durchführen, existieren auch Agenturen, die Evaluationsverfahren in starker Ähnlichkeit mit einer Akkreditierung durchführen. Unverzichtbares Element von internen Evaluationsverfahren sind Studierendenbefragungen und gemeinsame Auswertungen der Ergebnisse durch Lehrende und Studierende.
Fachkommissionen bzw. Fachausschüsse
Fachkommissionen sind Gremien der Agenturen, welche die Entscheidungen der Akkreditierungskommissionen vorbereiten. Sie sind nach Fächern oder Fachgruppen aufgeteilt. Die Bestellung von Gutachterinnen und Gutachtern oder die Entscheidung über eine Akkreditierung werden beispielsweise in Fachkommissionen vorbereitet. Bezüglich der Zusammensetzungen existieren keine genauen Vorgaben des Akkreditierungsrats.
Peer-review (Gutachterinnen und Gutachter)
Peer-review ist das gebräuchliche Begutachtungsverfahren bei Akkreditierung und externer Evaluation. Peer-review bedeutet sinngemäß eine Begutachtung durch (den Begutachteten) gleichrangige Gutachterinnen und Gutachter. Die Peers kommen üblicherweise aus anderen Hochschulen oder Hochschulen anderer Bundesländer. Sie beurteilen aufgrund ihrer jeweils spezifischen Erfahrungen und Kompetenzen. Studierende sollen nach den Standards des Akkreditierungsrates in den Gruppen vertreten sein. Umstritten ist, ob Peers lediglich als Expertinnen und Experten fungieren oder (auch) die Interessen ihrer Gruppe vertreten. Es ist Zielsetzung des Pools, qualifizierte und durch die entsprechenden Institutionen legitimierte studentische Gutachterinnen und Gutachter in die peer-review Verfahren zu entsenden.
Qualitätssiegel
Um einer erfolgreichen Akkreditierung auch symbolisch Ausdruck zu verleihen, hat der Akkreditierungsrat den Agenturen das Recht gegeben, ein Qualitätssiegel zu verleihen. Das Siegel, quasi eine “TÜV-Plakette”, gibt darüber Auskunft, dass der betreffende Studiengang erfolgreich ein Akkreditierungsverfahren durchlaufen hat und den dabei geforderten qualitativen Standards entspricht. Es wird verliehen, wenn der Studiengang uneingeschränkt oder mit Auflagen akkreditiert wurde.
Reakkreditierung
Reakkreditierung ist die erneute Prüfung eines Studiengangs nach dem Ablauf der Frist, für welche die Akkreditierung ausgesprochen wurde, in der Regel nach etwa fünf bis sieben Jahren. Grundsätzlich entspricht das Verfahren dem der ersten Akkreditierung, jedoch hat der Akkreditierungsrat (AR) den Akkreditierungsagenturen gestattet, eine Reakkreditierung vereinfacht “nach Aktenlage” durchzuführen, was jedoch nur seltenst vorkommt. Hierbei werden beispielsweise die Ergebnisse einer Evaluation zugrunde gelegt. Die Reakkreditierung ist daher der Punkt, an dem die Erfahrung aus dem Anlauf des Bachelor- oder Masterstudiengangs in eine positive Konsequenz umgesetzt werden können und müssen. Daher ist es wichtig, dass sich hier die Studierenden beteiligen und fundierte Evaluationsergebnisse zu Qualität und Quantität vorliegen. Voraussetzung für das vereinfachte Verfahren ist das Vorliegen eines qualifizierten studentischen Votums, also etwa einer Stellungnahme der Fachschaft. Auch die Reakkreditierung ist zeitlich befristet.
Staatliche Genehmigung
Von der Akkreditierungsentscheidung unberührt bleibt in vielen Bundesländern die staatliche Genehmigung eines Studienganges durch das zuständige Landesministerium und die Zuweisung der notwendigen Mittel. Während sich die Mehrzahl der Länder die Genehmigung nach wie vor vorbehält, verzichten einige Länder inzwischen bei einzelnen oder allen Hochschulen auf die Genehmigung, wenn ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde.
Qualitätsmanagement im Bereich Studium und Lehre #
Um ihren Pflichten der Qualitätsentwicklung und -sicherung gemäß §7 Abs. 2 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NW) nachzukommen, hat der Senat der RWTH Anfang 2010 nach einem langen Erstellungs- und Beratungsprozess die “Ordnung zur Durchführung von Qualitätsbewertungsverfahren im Bereich Studium und Lehre”2 verabschiedet. Umgangssprachlich wird diese gerne auch als “Evaluierungsordnung” bezeichnet – auch wenn sie wesentlich mehr als die (Studiengangs-)Evaluation regelt. Im Einzelnen regelt die Evaluierungsordnung die vier Qualitätsbewertungsverfahren Studiengangsevaluation, Workload-Erfassung, studentische Lehrveranstaltungsbewertung und Absolventenbefragung. Auf diese vier werden wir im weiteren genauer eingehen.
Aus der Evaluierungsordnung wurde im weiteren Verlauf durch eine entsprechende Arbeitsgruppe das Qualitätsmanagementsystem Lehre abgeleitet, das als Qualitätsmanagementsystem im Sinne der Systemakkreditierung funktionieren und die Qualitätsentwicklung und -sicherung sicherstellen soll.
Qualitätsmanagementsystem Lehre (QMS-L) #
Im Jahr 2013 hat sich die RWTH Aachen in Erweiterung der bisherigen Qualitätsbewertungsverfahren und zur Schaffung eines Qualitätsmanagementsystems im Sinne der Systemakkreditierung entschlossen, eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen und diese mit der entsprechenden Entwicklung beauftragt.
Durch die Arbeitsgruppe sollten neben hochschulweit einheitlichen Qualitätszielen3 Kriterien, Kennzahlen und Indikatoren erarbeitet werden, die den Fakultäten in einem entsprechenden Daten-Cockpit zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sollten die notwendigen Qualitätszyklen aufgebaut und anschließend entsprechend durch einen Pilotstudiengang getestet werden. Abschließend sollte das Ausrollen in der gesamten Hochschule erfolgen. Zwischenzeitlich wurde dabei klar, dass die Pilotierung des Qualitätsmanagementsystems gleichzeitig auch die Programm- und Merkmalstichprobe im Rahmen des Einführungsantrags zur Systemakkreditierung sein sollte.
Qualitätsziele & Kriterien
Damit sichergestellt ist, dass die gesamte Hochschule von Qualität im Bereich Studium und Lehre ein einheitliches Verständnis hat, wurden für das Qualitätsmanagementsystem hochschulweite Ziele erarbeitet. Diese sind verbindliche und RWTH-weite Qualitätsziele im Bereich Studium und Lehre. Die Ziele ermöglichen die Gestaltung eines übergreifenden Regelkreises für diesen Bereich.
Kernziele der Hochschule betreffen dabei die Studierenden (z.B. Sicherstellung der Studierbarkeit), das Personal (z.B. stetige Professionalisierung des Personals), die Struktur (z.B. Gewährleistung von Datenverfügbarkeit und Qualität), das System (z.B. kontinuierliche Weiterentwicklung der Prüfungs-, Lehr- und Lernmethoden) und das Studium (z.B. Integration von überfachlichen Kompetenzen). Eine genaue Liste der Ziele findet sich auf der Webseite der RWTH Aachen.
Um die Kernziele greifbarer zumachen, wird eine Unterteilung in beschreibende Kriterien vorgenommen. Diese Kriterien stellen konkrete Ziele dar und beschreiben genauer, “was wir unter guter Lehre verstehen”. Zudem sollen Mindestanforderungen zu den Kriterien definiert werden, um so einheitlich Qualitätsmanagement an der RWTH Aachen zu betreiben.
Um Kriterien messbar zu machen, wurden im Qualitätsmanagementsystem als letzte Stufe für die Beschreibung von Qualität sogenannte Kennzahlen und Indikatoren definiert. Durch sie soll es vor allem ermöglicht werden, Ziele nachverfolgbar zu machen sowie eine Vergleichbarkeit und Transparenz der Mindestanforderungen zu gewährleisten. Damit eine Qualitätssicherung zeiteffizient geschehen kann, wurden die Kriterien in die folgenden Kategorien eingeteilt:
-
“verpflichtend” – formale Vorgaben z.B. Akkreditierungsrat
-
“verpflichtend RWTH” – Vorgaben auf die sich die Fakultäten und das Rektorat geeinigt haben
-
“ergänzend” – alle anderen Kriterien
Da nicht alle Kriterien von sich aus mit messbaren Zahlen belegt und damit mit Kennzahl beschrieben werden können, sollen Indikatoren durch die Bewertung aus einer Diskussion heraus diesem Umstand entgegenwirken.
Konkrete Beispiele zu Kennzahl und Indikatoren[Bewertung]
-
Der Anteil der Studierenden die 2/3, der vorgesehenen Credit Points nach dem zweiten bzw. vierten Fachsemester erreichen haben.
-
Sind die eingesetzten Prüfungsformen zur Prüfung der erreichten Lernziele geeignet?
Qualitätszyklen & -bewertungsverfahren
Um an Hand der von der Hochschule definierten Qualitätsziele & Kriterien ein Qualitätsmanagement betreiben zu können, wurden um die bisherigen Qualitätsbewertungsverfahren, wie Jahresgespräche und Studiengangsevaluation Zyklen vorgesehen, innerhalb derer für einen Studiengang selbst gesetzte Ziele überprüft werden (vergl. Abbildung Kapitel 9).
Es wurde sich von der Hochschule dafür entschieden, zwei Zyklen aufzubauen. Der kleine Zyklus findet im jährlichen Rhythmus statt und soll allen an einem Studiengang beteiligten Parteien die Möglichkeit bieten, aktuelle und akute Probleme aufzuzeigen sowie geeignete Maßnahmen abzuleiten. Dabei werden auch bereits benannte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und den aktuellen Stand hin überprüft. Der große Zyklus wird für jeden Studiengang alle 6 Jahre durchlaufen. Hierbei findet eine komplette Studiengangsevaluation wie in Kapitel Kapitel 9 statt. Auch hier finden bereits benannte Maßnahmen Eingang in die Bewertung.
Neben den Studiengängen werden in beiden Zyklen auch die Lehrservices der Hochschule begutachtet. Zu den Lehrservices zählen alle an Studiengängen beteiligten Verwaltungseinheiten und sonstigen Einrichtungen der Hochschule, wie beispielsweise das Zentrales Prüfungsamt (ZPA) oder das IT Center (\textit{ehem. (ITC).
Jahresgespräche #
Um im Rahmen des Qualitätsmanagements von Studiengängen und allgemein der Lehre an der Hochschule regelmäßig mit allen Beteiligten über kurzfristig auftretende Probleme zu sprechen, wurden durch den Prorektor für Lehre und Abteilung 6.2 Lehre (Abt. 6.2) die sogenannten Jahresgespräche eingeführt. An diesen Gesprächen nehmen die Fachschaften und die Fakultäten getrennt voneinander Teil. So soll sichergestellt werden, dass beide Seiten ihre Probleme unabhängig voneinander anbringen können, zumal so die inhaltlichen Themen genau auf die beiden Zielgruppen abgestimmt werden können.
In den Gesprächen werden ein Reihe der durch die RWTH definierten Kriterien besprochen. Es wird dabei durch den Prorektor versucht, neben Erklärungsansätzen für das Ausfallen der Zahlen zu den Kriterien auch Lösungen für eine Verbesserung herbeizuführen. Des Weiteren wird auf die Maßnahmenkataloge der vergangen Jahresgespräche eingegangen und nicht zufriedenstellend erledigte Maßnahmen erneut besprochen. Die Fachschaften und Fakultäten haben hier die Möglichkeit, die Maßnahmen rückwirkend zu beleuchten und auf Grund eingebrachter Themen neue Maßnahmen zu initialisieren.
In aller Regel finden die Jahresgespräche für die Fachschaften im Februar eines jeden Jahres nach Ende der Vorlesungszeit des Wintersemester statt. Da es zeitlich kaum möglich ist, für alle Fachschaften ein eigenes Gespräch anzubieten, haben immer mehrere Fachschaften ein gemeinsames Jahresgespräch, wobei auch immer der AStA-Vorsitz und AStA-Lehre mit eingeladen werden.
Studiengangsevaluation #
Wie aus dem einleitenden Gesetzeszitat deutlich wird, muss auch die RWTH regelmäßig die Qualität ihres Lehrangebots evaluieren. Eine “Evaluierung” im Sinne dieses Abschnittes bedeutet dabei die komplette qualitätsgeleitete Begutachtung eines ganzen Faches oder eben einer “Lehreinheit” – also bitte nicht mit der studentischen Lehrveranstaltungskritik verwechseln! Diese interne Evaluierung ist so angelegt, dass sich sowohl die Studierenden als auch das wissenschaftliche Personal daran beteiligen soll. Zuständig für die Evaluierung sind die Fakultäten und die zu evaluierenden Lehreinheiten. In Absprache mit der Hochschulleitung wird jede Lehreinheit alle fünf Jahre evaluiert. Allerdings werden nicht alle Lehreinheiten gleichzeitig evaluiert, sondern zeitlich versetzt und gewissermaßen gestaffelt. Der Evaluierungsprozess pro Lehreinheit vom ersten Schritt bis zum fertigen Bericht dauert etwa zehn Monate.
Eine Evaluierung ist dabei stufig angelegt und folgt einer “top-down-Struktur”, deren Hauptakteurin die sogenannte “Evaluierungsprojektgruppe” ist. Das wesentliche Element der Lehrevaluierung an der RWTH Aachen ist der interne Evaluierungsbericht, in dem objektive quantifizierbare Daten und subjektive Einschätzungen von Lehrenden und Studierenden erhoben werden. Neben allgemeinen Aspekten wie den Ausbildungszielen in den einzelnen Studienphasen, Ausstattung, Qualitätssicherung und -verbesserung steht insbesondere die Bewertung der Lehr-, Studien- und Prüfungspraxis im Studienverlauf im Mittelpunkt des Evaluierungsberichtes.
Die Erörterung der aus dem internen Evaluierungsbericht gewonnenen Erkenntnisse erfolgt im Rahmen einer von externen Personen moderierten fachspezifischen und internen Diskussion zu Studium und Lehre. Ziel dieser Diskussion ist die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, der in regelmäßigen Abständen hinsichtlich der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen überprüft wird.
Grob dargestellt ergibt sich daraus etwa die folgende Struktur:
-
Gründung einer Evaluierungsprojektgruppe
-
Erstellung eines internen Evaluierungsberichts
-
Diskussion zu Studium und Lehre mit externer Moderation
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre
-
Überprüfung der Maßnahmen.
1. Die Evaluierungsprojektgruppe
Die Mitglieder der Evaluierungsprojektgruppe werden vom jeweiligen Fakultätsrat gewählt. Maximal gehören ihr zehn Mitglieder an, wobei die einzelnen Gruppen zu berücksichtigen sind. Eine bewährte Zusammensetzung besteht aus drei Studierenden und je zwei Verterinnen bzw. Vertretern aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei Bedarf können ergänzend zu einzelnen Problemen auch Gäste eingeladen werden. Es kann auch sein, dass bereits existierende Ausschüsse (etwa der Prüfungsausschuss oder die Fakultätskommission für Lehre) als Evaluierungsprojektgruppe eingesetzt werden.
2. Der interne Evaluierungsbericht
Der Evaluierungsbericht soll das Ergebnis der Begutachtung und der Befragung zusammenfassen und vorstellen. Die Beschreibung der Bildungsziele des evaluierten Faches und seiner Studiengänge für Studium und Lehre in den einzelnen Studienphasen bilden für den Bericht den Soll-Zustand, an dem die Ausbildungsleistung der Lehreinheit und die Ergebnisse der Befragung und Begutachtung, also der Ist-Zustand, gemessen wird. Die Bewertung der Lehr-, Studien- und Prüfungspraxis muss dabei im Mittelpunkt der internen Evaluierung stehen. Es ist zu überprüfen, ob die Bildungsziele und das Curriculum in der täglichen Lehr- und Lernpraxis erfolgreich umgesetzt werden und wie effizient die Lehr- und Lernorganisation ist. Die Bewertung der Lehr-, Studien- und Prüfungspraxis für alle Studiengänge soll anhand der einzelnen Studienphasen sowohl aus Sicht der Studierenden als auch aus Sicht der Lehrenden erfolgen.
3. Diskussion zu Studium und Lehre mit externer Moderation
Zur Erläuterung der durch die Evaluierungsprojektgruppe in den verschiedenen Elementen des internen Evaluierungsberichts geleisteten Angaben und Anmerkungen sowie um darüber hinausgehend Anregungen zu erhalten, wo und wie das Lehren und Lernen verbessert werden kann, ist eine fachinterne Diskussion zu Studium und Lehre mit externer Moderation als weiteres Element im Evaluierungskonzept vorgesehen. An dieser Diskussion sollen insbesondere die Mitglieder der Evaluierungsprojektgruppe teilnehmen. Darüber hinaus sollen die Studiendekanin bzw. der Studiendekan und falls zutreffend die Fachgruppensprecherin bzw. der Fachgruppensprecher teilnehmen (sofern diese nicht bereits Mitglieder der Projektgruppe sind). Moderiert wird die Diskussion durch die Prorektorin bzw. den Prorektor für Lehre. Auf Vorschlag des Fachs soll eine hochschulauswärtige Person die abschließende Diskussion leiten. Erfahrungsgemäß sollten nicht mehr als zehn Personen an der Diskussion teilnehmen. Um eine gemeinsame Gesprächs- und Diskussionsbasis zu haben, ist es sinnvoll, allen Teilnehmern der Diskussion im Vorfeld den (vorläufigen) internen Evaluierungsbericht zur Verfügung zu stellen. Ziel der Diskussion ist es, die wesentlichen Ansätze für eine Verbesserung der Situation zu erarbeiten.
4. Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre
Als Ergebnis der Diskussion zu Studium und Lehre mit externer Moderation sollen zwischen der Hochschulleitung und den Fakultäten bzw. Lehreinheiten konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre festgelegt und verbindlich gemacht werden. Die vereinbarten Maßnahmen sind in einem Maßnahmenkatalog entsprechend der folgenden Systematik festzuschreiben:
-
die zugrundeliegende Problemstellung (Ist-Zustand)
-
den Zielbereich der Maßnahme (Soll-Zustand)
-
die Anforderung (Maßnahme)
-
die Zuständigkeit innerhalb der Lehreinheit (Wer)
-
den geplanten Zeitraum zur Realisierung der vereinbarten Maßnahmen (Wann).
5. Überprüfung der Maßnahmen
Der Maßnahmenkatalog soll spätestens drei Monate nach der Diskussion der Prorektorin bzw. dem Prorektor für Lehre vorgelegt werden und wird dann hochschulintern veröffentlicht. Die vereinbarten oder festgelegten Maßnahmen sollten in diesem Kontext von den einzelnen Lehreinheiten gezielt zur Außendarstellung und Profilierung genutzt werden.
Die Maßnahmen werden nach Ablauf der vorgesehenen Fristen überprüft und gegebenenfalls werden Gespräche über den Zwischenstand zwischen Rektorat und der entsprechenden Fakultät geführt.
Die letzten Maßnahmenkataloge sind online zu finden. Wie bereits angekündigt, wurden in den letzten Jahren jedoch keine Studiengangsevaluationen durchgeführt, so dass die Kataloge alle etwas älter sind.
Workload-Erfassung #
Zur Überprüfung der Studierbarkeit der Bachelor- und Masterstudiengänge wird an der RWTH eine Workload-Erfassung durchgeführt. Zu diesem Zweck wurde gemeinsam mit der FH Aachen die Studentische Online Workload Erhebung Aachener Hochschulen entwickelt. Ziel der Erfassung ist, festzustellen, ob die Studiengänge in der vorgesehenen Zeit erfolgreich abgeschlossen werden können, ob die Verteilung des Arbeitsaufwands im Semester sowie im Laufe des Studiengangs sinnvoll ist und ob die bei der Konzeption der Studiengänge geschätzten ECTS-Punkte (vgl. Kapitel Kapitel 8) dem tatsächlichen Arbeitsaufwand entsprechen.
Nur durch die aktive Teilnahme der Studierenden an der Erhebung können Defizite in der geschätzten Arbeitsbelastung aufgedeckt werden. Die Korrektur dieser Defizite soll die Studierbarkeit und somit die Qualität der Hochschulausbildung nachhaltig sichern.
Durchführung
Die Workload-Erfassung wird, wie der Name StOEHn schon erkennen lässt, online durchgeführt. Hierzu wurde die Befragung in CampusOffice integriert. Während des Semesters können die Studierenden zu individuellen Zeitpunkten Angaben zur Arbeitsbelastung der von ihnen besuchten Module machen. Dazu werden die Zeiten erfasst, die für den Besuch von Lehrveranstaltungen sowie für das Selbststudium aufgebracht worden sind. Ebenfalls erfasst werden Vorbildung und Nebenjobs.
Wie weiter oben schon angedeutet, ist die Teilnahme der Studierenden an der Befragung essentiell. Aus statistischen Gründen erfolgt eine Auswertung der Ergebnisse (s.u.) nur, wenn mindestens 10 % der Studierenden eines Studiengangs an der Befragung teilnehmen. In den letzten Semestern waren die Beteiligunsquoten sehr gering, weshalb an der Hochschule überleget wird, StOEHn einzustellen.
Auswertung
Nach Ablauf eines Semesters werden die eingegebenen Daten anonymisiert analysiert. Die Auswertung erfolgt dabei anhand verschiedener Kriterien, sodass Informationen zum Workload pro Modul, pro Studiengang, zur Workloadverteilung während des Semesters sowie Korrelationen zu Nebentätigkeiten und Vorbildung zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse werden dann in den Fakultäten (selbstverständlich unter Beteiligung der Studierenden) besprochen. Dort wird dann eine Kurzübersicht über die aufgedeckten Defizite, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung, Zeiträume und Zuständigkeiten angefertigt. Diese Maßnahmen werden in den Maßnahmenkatalog der Studiengangsevaluation (s.o.) integriert.
Veröffentlichung
Die Studierenden, die an der Workload-Erfassung teilgenommen haben, können das sogenannten Studierenden-Feedback online einsehen. Dort wird der erfasste Arbeitsaufwand eines Moduls grafisch dargestellt, sodass der eigene Arbeitsaufwand mit dem Aufwand der Kommilitoninnen und Kommilitonen verglichen werden kann. Die Freitextkommentare sind nicht im Studierenden-Feedback enthalten.
Eine detaillierte Auswertung inklusive der Freitextkommentare wird den jeweiligen Fachschaften sowie den Studiendekaninnen und Studiendekanen zur internen Verwendung zur Verfügung gestellt.
Studentische Lehrveranstaltungsbewertung #
An der RWTH findet eine stetige Überprüfung der Qualität einzelner Lehrveranstaltungen über die studentische Lehrveranstaltungsbewertung statt. Sie sollte dir bekannt sein: Das sind die Fragebögen, die ungefähr in der Mitte des Semester in jeder Lehrveranstaltungen ausgeben werden.
Wir Studierenden haben mit dem Ausfüllen der Fragebögen die Möglichkeit, zusätzlich zu einer Gesamtbeurteilung in einzelnen Fragen das Konzept der Veranstaltung, didaktische Komponenten, Medieneinsatz, Rahmenbedingungen sowie das eigene Studierverhalten zu bewerten. Des Weiteren bleibt Raum für individuelle Kommentare und zur Dokumentation besonderer Wünsche, Anregungen und Kritikpunkte. (Neben der papierbasierten Version kommt auch die Online-Befragung zum Einsatz, bei der die Studierenden den Fragebogen über das Internet abrufen, ausfüllen und anonym zur Auswertung schicken.)
Letztlich sollen die folgenden Aspekte bei der Befragung erreicht werden: Qualitätsentwicklung und -sicherung in Studium und Lehre, Informationen über Lob, Kritikpunkte, Wünsche und Anregungen seitens der Studierenden, Bestätigung von Stärken sowie Aufdeckung von Schwächen, Förderung des Dialogs zwischen Lernenden und Lehrenden und die Erhöhung der Zufriedenheit der Studierenden. Damit für diese Punkte eine umfassende Datenbasis für den Prozess der Evaluierung von Studium und Lehre zur Verfügung gestellt werden kann, sind sowohl die Fragebögen und auch das Verfahren weitgehend standardisiert.
Allerdings kommt es immer wieder zu Mängeln in der Durchführung dieser Lehrveranstaltungsbewertung. Wie man aus studentischer Sicht damit umgehen kann, wird am Ende dieses Abschnitts gesondert aufgegriffen werden. Vorher soll das Verfahren genauer beschrieben werden.
Durchführung
Die Vorlagen für die Fragebögen wurden in einem aufwändigen Abstimmungsprozess entwickelt und erlauben so eine möglichst weitgehende Standardisierung. Für verschiende Veranstaltungstypen (Vorlesung, Übung, Seminar, Praktikum, …) gibt es auch unterschiedliche Fragebogenvorlagen. Zusätzlich sind alle Fragebögen sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfügbar; an einer bilingualen Version wird im Moment gearbeitet. Die Lehrenden haben die Möglichkeit, zusätzlich eigene Fragen in den Fragebogen aufzunehmen.
Grundsätzlich muss in jeder Lehrveranstaltung jedes Semester die studentische Lehrveranstaltungsbewertung durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur für Vorlesungen mit weniger als zehn Studierenden sowie Ringvorlesungen vorgesehen. Dort soll die Bewertung in anderer geeigneter Form durchgeführt werden.
Grundsätzlich wird die studentische Lehrveranstaltungsbewertung in der sogenannten “Evaluationsphase”, einem Zeitraum von zwei Wochen in der Mitte der Vorlesungszeit, durchgeführt. Dieser Zeitraum wird im Internet bekanntgegebenen und den Studierenden per E-Mail mitgeteilt.
Die Befragung selbst findet während einer Lehrveranstaltung statt. Die ausgefüllten Fragebögen werden von Studierenden eingesammelt und unverzüglich in einem Umschlag verschlossen. Unverzüglich wird der Umschlag dann von Studierenden und Lehrenden per Hauspost zur Auswertung geschickt. Die Lehrenden sollen also zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die ausgefüllten Fragebögen erhalten!
Veröffentlichung und Besprechung der Ergebnisse
Die eingesandten Fragebögen werden digitalisiert und aus den Daten ein Auswertungsbericht erstellt. Diesen erhalten die Lehrenden sowie die jeweilige Studiendekanin bzw. der jeweilige Studiendekan, und zwar mit den Freitextkommentaren.
Zusätzlich erhalten die Studierenden, die zu der Lehrveranstaltung angemeldet sind, sowie die beteiligten Fachschaften, Zugriff auf die Auswertungsberichte, jedoch ohne die Freitextkommentare. Aus Datenschutzgründen werden in diesen Berichten nur die Lehrveranstaltung, nicht aber die Namen der Lehrenden angegeben.
Zusätzlich müssen die Ergebnisse der Bewertung einer Lehrveranstaltung mit den Studierenden in der Veranstaltung besprochen werden. Außerdem müssen die Ergebnisse mindestens einmal pro Semester in der zuständigen Fakultätskommission (welche das ist, sollte deine Fachschaft wissen) unter Beteiligung der Studierenden besprochen werden. Hierbei sollen auch Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung festgehalten und überprüft werden. Dies sollte der richtige Anlass für Studierendenverterinnen und -vertreter sein, aktiv nachzuhaken: Welche Maßnahmen aus der Lehrveranstaltungsbewertung wurden angestoßen? Wo gibt es Probleme und wie sollen sie konkret behoben werden? Auch eigene Vorschläge sind dabei sicherlich hilfreich und willkommen.
Darüberhinaus werden die Dozierenden, deren Lehrveranstaltung unterdurchschnittlich bewertet wurden, zu einem Gespräch mit der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan eingeladen.
Probleme und Akzeptanz
Vielleicht hast du schon bemerkt, dass es zwischen der oben dargestellten “Theorie” und der dir bekannten Praxis einige Divergenzen gibt. Wenn das der Fall ist, kann es einerseits daran liegen, dass in deiner Fakultät eine leicht andere Verfahrensweise gilt und andererseits daran, dass deine Dozierenden sich nicht an Vorgaben halten. Der zweite Punkt ist natürlich nicht wünschenswert und soll hier behandelt werden. Klassische “Fehler” – ob absichtlich gemacht oder nicht – sind es, die Fragebögen erst am Ende der letzten Sitzung einer Veranstaltung auszugeben, die Fragebögen nicht Anonym einzusammeln und/oder die Ergebnisse nicht mit den Studierenden zu besprechen. Dieses Verhalten führt dazu, dass die Studierenden nicht wissen, wozu sie überhaupt diese Fragebögen ausfüllen. Dementsprechend sinkt auch die Motivation zur Teilnahme und das ganze Instrument verliert seinen Wert. Wenn ein solcher Fall auftritt oder gar zum Standard wird, dann muss dies auf Fakultätsebene offen thematisiert werden. Man sollte Gespräche mit den betroffenen Dozierenden und der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan führen, denn sonst wird sich nichts ändern. Gegebenenfalls muss auch im Fakultätsrat gebetsmühlenartig darauf hingewiesen werden, dass dieses Verhalten absolut kontraproduktiv ist und faktisch auch dem Hochschulgesetz widerspricht. Tut sich danach immer noch nichts, muss die Hochschulleitung informiert werden, denn sie will tatsächlich ein ordnungsgemäßes Verfahren sehen.
Ein weiterer Mangel ist es, dass die Ergebnisse im Fakultätsrat oder in der entsprechenden Unterkommission nicht thematisiert werden. Auch dem kann man einfach entgegenwirken, indem man als studentisches Mitglied einfach eine Befassung einfordert.
Last but not least können auch die Studierenden selbst dafür sorgen, dass das Instrumentarium der Lehrveranstaltungsbewertung an Schärfe und Druck verliert, indem man sich nicht damit befasst und den Ergebnissen keine Aufmerksamkeit schenkt. Also: einfach regelmäßig auf die Auswertungen achten und gezielte Nachfragen stellen sowie aktiv eigene Verbesserungsvorschläge einbringen!
Und bitte nicht vergessen: Für die Einführung der studentischen Lehrveranstaltungsbewertung haben viele Studierendenvertreterinnen und -vertreter lange und hart gerungen. Es wäre eine Schande, ihre Arbeit jetzt nicht mehr fortzuführen.
Absolventenbefragung #
Um zeitnah Informationen über Einschätzungen und Erfahrungen im Studium und ihre Bedeutung für den späteren Beruf zu gewinnen, führt die RWTH Absolventenbefragungen durch. Ein weiteres Ziel der Absolventenbefragung ist, den Studienerfolg durch Absolventenverbleibestatistiken belegen zu können. Dazu wird jede Absolventin bzw. jeder Absolvent ein, drei und fünf Jahre nach erfolgreichem Studienabschluss angeschrieben und gebeten, an einer Befragung teilzunehmen.
Durchgeführt wird die Absolventenbefragung von INCHER (Internationales Zentrum für Hochschulforschung Kassel), das auch für viele andere Hochschulen in diesem Bereich tätig ist. Es wird ein detaillierter Ergebnisbericht erstellt, der der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan zur Verfügung gestellt wird. Auch diese Ergebnisse werden in einer Fakultätskommission unter Beteiligung der Studierenden besprochen und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung festgehalten und überprüft.
Da die Absolventenbefragung über einen recht langen Zeitraum angelegt ist und dazu noch relativ neu ist, gibt es momentan auf studentischer Seite noch keine Erfahrungen mit dem Verfahren.