Schwangerschaftsabbruch in Deutschland: 150 Jahre §218 StGB

Wenn wir an Schwangerschaftsabbrüche denken, fallen uns vielleicht die Bilder von Protesten wie bspw. in Polen ein. Hier in Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch doch erlaubt, oder?

Der Abbruch einer Schwangerschaft steht in Deutschland unter Strafe, das regelt der §218 StGB. Dieser Paragraph hat eine lange Geschichte und führt letztlich dazu, dass die Entscheidung von ungewollt Schwangeren und Paaren kriminalisiert wird. Hinzu kommt, dass Ärztinnen und Ärzte durch das Werbeverbot nicht ausreichend über die medizinischen Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs informieren dürfen.

In ihrem Vortrag mit anschließender Diskussion willl Laura Distelrath, Sozialarbeiterin von der Beratungsstelle profamilia Aachen, über den geschichtlichen Wandel, die aktuellen Bestimmungen sowie den medizinischen Eingriff aufklären.

Wann? Mittwoch, 13.4.2022, 18:30 – 20 Uhr
Wo? Digital über Zoom
https://rwth.zoom.us/j/93802160944?pwd=YUh0d0pnSjVMV09nbDVqeE4vUGNIdz09

Die Veranstaltung ist beendet.

Datum

13 Apr 2022
Vorbei!

Uhrzeit

18:30 - 20:00

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Veranstaltungsort

Zoom
AStA der RWTH Aachen

Veranstalter

AStA der RWTH Aachen
E-Mail
asta@asta.rwth-aachen.de
Website
https://www.asta.rwth-aachen.de/
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