Schwangerschaftsabbruch in Deutschland: 150 Jahre §218 StGB
Wenn wir an Schwangerschaftsabbrüche denken, fallen uns vielleicht die Bilder von Protesten wie bspw. in Polen ein. Hier in Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch doch erlaubt, oder?
Der Abbruch einer Schwangerschaft steht in Deutschland unter Strafe, das regelt der §218 StGB. Dieser Paragraph hat eine lange Geschichte und führt letztlich dazu, dass die Entscheidung von ungewollt Schwangeren und Paaren kriminalisiert wird. Hinzu kommt, dass Ärztinnen und Ärzte durch das Werbeverbot nicht ausreichend über die medizinischen Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs informieren dürfen.
In ihrem Vortrag mit anschließender Diskussion willl Laura Distelrath, Sozialarbeiterin von der Beratungsstelle profamilia Aachen, über den geschichtlichen Wandel, die aktuellen Bestimmungen sowie den medizinischen Eingriff aufklären.
Wann? Mittwoch, 13.4.2022, 18:30 – 20 Uhr
Wo? Digital über Zoom
https://rwth.zoom.us/j/93802160944?pwd=YUh0d0pnSjVMV09nbDVqeE4vUGNIdz09