Nach einer Entscheidung der RWTH dürfen bis zum 21. Februar keine Prüfungen in Präsenz stattfinden. Die Entscheidung wurde aufgrund der Verlängerung des Lockdowns getroffen. Anfang der kommenden Woche, sobald die konkreten Verordnungen zur Umsetzung des Landes vorliegen, wird entschieden, wie bis zum 7. März verfahren wird. Ausgefallene Prüfungen, die nicht als Fernprüfung angeboten werden, sollen ans Ende der Prüfungsphase verschoben werden. In einigen Fakultäten wurde bereits angekündigt, dass flächendeckend Fernprüfungen angeboten werden sollen. Da die Entscheidung bei den Dozierenden liegt und nicht jede Prüfung digitalisiert werden kann, können hier Ausnahmen bestehen. Wir appellieren eindringlich an alle Lehrenden, wo es möglich ist, auf präsenzlose Prüfungsformate zurückzugreifen. Wenn du auf eine ausgefallene Prüfung angewiesen warst, weil du beispielsweise kurz vor dem Abschluss deines Studiums stehst, dann kannst du einen Härtefallantrag an deinen Prüfungsausschuss stellen.

Alle Informationen zu aktuellen Regelungen und wie ihr eurem Prüfungsausschuss schreiben könnt findet ihr unter:
https://www.asta.rwth-aachen.de/corona/