Studierende der RWTH Aachen zahlen keine Studiengebühren – Dennoch müsst ihr jedes Semester zur Rückmeldung einen Semesterbeitrag bezahlen. Dieser beträgt im Wintersemester 2021/2022 300,19 €. In diesem Artikel wollen wir euch erklären, wie dieser zustande kommt, wer darüber entscheidet und was mit eurem Geld passiert.

Wie kommt der Semesterbeitrag zustande?

Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem Mobilitätsbeitrag (195,35 €), dem Sozialbeitrag (93,00 €) und dem Studierendenschaftsbeitrag (11,84 €) zusammen. Mit dem Mobilitätsbeitrag wird das Semesterticket bezahlt, der Sozialbeitrag finanziert zum Teil die Arbeit des Studierendenwerks und der Studierendenschaftsbeitrag dient der Finanzierung der Arbeit des AStA, der Fachschaften, des Hochschulradio und des Queerreferats. Außerdem wird davon der Studierendensport und die studentische Kinderbetreuung unterstützt.

Der Mobilitätsbeitrag

Der Begriff „Mobilitätsbeitrag“ ist eigentlich nur ein bürokratisches Wort für den Preis des Semestertickets. Dieser liegt im Wintersemester 2021/2022 bei 195,35 €. Davon sind 132,59 € für das AVV Ticket, 57,40 € für den NRW Teil des Tickets und 5,00 € für die Erweiterung nach Süd-Limburg. Außerdem wird der Mobilitäts-Härtefonds mit 0,36 € unterstützt. Aus diesem werden Rückerstattungen in sozialen Härtefällen finanziert. Mehr dazu findet ihr hier.

Alle 3 Jahre wird dieser Beitrag gemeinsam von den Studierendenschaften in Aachen mit der ASEAG verhandelt. Stellvertretend für die Studierenden der RWTH verhandelt der*die Vorsitzende des AStA, der*die Finanzreferent*in und der*die Vorsitzende des Mobilitätsausschusses.

Der Sozialbeitrag

Mit dem Sozialbeitrag wird die Arbeit des Studierendenwerks unterstützt. Dieser beträgt im Wintersemester 2021/2022 93,00 €.

Der Sozialbeitrag wird vorrangig genutzt, um die Preise für das gastronomische Angebot (die Mensen) so gering, wie möglich zu halten. Die Höhe wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks festgelegt, 4 der 9 Plätze dort sind mit Studierenden besetzt. Drei Studierende kommen von der RWTH und eine*r kommt von der FH. Gewählt werden unsere drei Vertreter*innen vom Studierendenparlament.

Der Studierendenschaftsbeitrag

Den kleinsten Teil am Semesterbeitrag macht der Studierendenschafts Beitrag aus. Im Wintersemester 2021/2022 beträgt dieser 11,84 €. Davon gehen 6,75 € direkt an den AStA. Mit diesem Geld werden zum Beispiel die Fahrradwerkstatt, die Beratungsangebote (unter anderem die Anwälte), Veranstaltungen für die Kultur und die politische Bildung, kurzfristige Sozialdarlehen und die studentischen Wahlen finanziert. Auch die Verwaltungskosten des AStA und Aufwandsentschädigungen für Projektleitende, welche sich besonders für die Studierendenschaft einsetzen, kommen aus diesem Topf. Wenn ihr genau wissen wollt, wieviel Geld wohin fließt, dann könnt ihr das im Haushaltsplan des AStAs nachlesen.

Der zweithöchste Teil des Studierendenschafts Beitrag macht mit 1,50 € die Kinderbetreuung aus. Damit werden günstige KiTa Plätze finanziert, die Studierenden mit Kind zur Verfügung stehen. Mit 1,10 € wird das Sportreferat finanziert, welches Sportgruppen finanziell unterstützt und gegenüber der Hochschule vertritt. Aktuell gehen 80 Cent in den studentischen Hilfsfond. Aus diesem werden langfristige Sozialdarlehen finanziert. Das Hochschulradio erhält 50 Cent für seine Arbeit und das Queerreferat 19 Cent. Zu guter Letzt erhalten eure Fachschaften einen Euro für ihre Arbeit.

Festgesetzt und kontrolliert werden die Beiträge vom Studierendenparlament und dessen Ausschüssen.

Welche Möglichkeiten gibt es, um sich den Beitrag erstatten zu lassen? 

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich einen Teil des Semesterbeitrags erstatten zu lassen:

Der Mobilitätsbeitrag kann in den folgenden Fällen teilweise erstattet werden:

  • Behinderung oder chronische Erkrankung
  • Frühzeitige Exmatrikulation
  • Verspätete Immatrikulation
  • Beurlaubung
  • Studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs
  • Sozialer Härtefall

Bei einer Erstattung des Mobilitätsbeitrag ist eine Nutzung des Semestertickets nicht möglich. Mehr Infos dazu findet ihr hier.

Der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk kann nicht erstattet werden. Eine Befreiung erfolgt bei einer Beurlaubung aus den folgenden Gründen:

  • Ableistung des Grundwehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes
  • Auslandsstudium
  • Krankheit, Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes
  • Pflege von  Ehegatten,  eingetragenen  Lebenspartnern/Innen  oder  eines  in  gerader  Linie Verwandten (Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel)

Eine Erstattung bei sozialen Härtefällen wird leider nicht vorgenommen.

Der Studierendenschaftsbeitrag wird nur in sozialen Härtefällen erstattet. Mehr Infos dazu gibt es hier. 

Wie hat sich der Semesterbeitrag entwickelt?

Sicherlich ist euch aufgefallen, dass der Semesterbeitrag in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist. Ihr könnt euch das Wachstum auch in Grafik 1 anschauen. Für die Beitragssteigerung gibt es einige Gründe:

1. Die Kosten für das Semesterticket steigen jährlich. Die genaue Entwicklung könnt ihr der Grafik 2 entnehmen. Die Preissteigerung erfolgt analog zu der Preisentwicklung eines normalen ASEAG/DB/NRW Jahres Ticket.

2. Es gab eine stufenweise Erhöhung des Sozialbeitrag. Die dauerte 5 Jahre und ist mit der Erhöhung zum Wintersemester 2020/2021 abgeschlossen. Der Grund für die Erhöhung waren die gestiegenen Betriebskosten des gastronomischen Angebots, durch diese können die Preise in der Mensa konstant bleiben. Die genaue Entwicklung des Sozialbeitrages ist in Grafik 3 dargestellt. Mit einer neuen Steigerung ist vorerst nicht zu rechnen.

3. Der Studierendenschaftsbeitrag schwankt von Semester zu Semester. Der genaue Beitrag hängt stark davon ab, wie die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr aussieht, wodurch der Beitrag schonmal um einige 10-Cent schwankt. In diesem Semester gab es zum Beispiel eine stärkere Nachfrage nach langfristigen Sozialdarlehen, deshalb ist der Beitrag für den Studentischen Hilfsfond gestiegen. Insgesamt ist auch beim Studierendenschaftsbeitrag eine leichte Steigung zu beobachten. Die Entwicklung des Studierendenschaftsbeitrags findet ihr in Grafik 4.

Wir hoffen, dass euch dieser Artikel geholfen hat, den Semesterbeitrag etwas besser zu verstehen. Wenn ihr noch Fragen habt, dann kontaktiert uns gerne.