Warum gelten die Freiversuche nicht im Master, dort sind die Bedingungen doch gleich?

Als am 1.12. die neuen Regelungen zu Freiversuchen vom Land veröffentlicht wurden, war dort auch wieder eine allgemeine Freiversuchsregelung vorgesehen. Nach der Veröffentlichung hat der AStA, zusammen mit den Studierenden im Senat, Kontakt zu den Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeitenden (WM) sowie Beschäftigten in Technik und Verwaltung (BTV)  im Senat aufgenommen um zu besprechen wie an der RWTH damit umgegangen werden sollte. 

In dieser Diskussion wurde vor allem von der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden die Sorge geäußert, dass die Freiversuche einen übermäßigen Mehraufwand  erzeugen. Des Weiteren haben die Gruppen der WM’s und der Professor*innen weitere Bedenken an einer allgemeingültigen Freiversuchsregelung geäußert. 

Als Kompromiss wurde erarbeitet, die Freiversuchsregelung nur im Bachelor gelten zu lassen, was dann in der Sitzung des Senats um die Drittversuche im Master erweitert wurde. In dieser Senatssitzung haben wir auch explizit geäußert, dass wir eine allgemeine Freiversuchsregelung für die Studierenden fordern.

Wir bedauern diesen Kompromiss und haben uns stets für eine allgemeine Regelung eingesetzt, da alle Studierende gleichermaßen von der Pandemie betroffen sind. Wir haben jedoch nicht die Mehrheit im Senat, weswegen wir auf die Stimmen der anderen Gruppen angewiesen sind.
Wir werden uns weiterhin für eine allgemeine Regelung für euch einsetzen!

Wird sich das noch ändern?

Aktuell ist die Diskussion und damit verbundene Entscheidung abgeschlossen. Wir sehen auch wenig Chancen, die Meinungen der anderen Gruppen in einer weiteren Diskussion zu ändern.

Falls sich die Pandemische Lage nochmal verschlimmern sollte, kann es sein, dass diese Ordnung nochmal angepasst wird, aber den Verlauf der Pandemie kennt leider niemand. 

Was kann ich jetzt tun?

Um Ehrlich zu sein: Nicht viel. Das klingt doof, ist leider aber so. 

Alle Studierendenvertreter*innen setzen sich für die allgemeine Freiversuchsregelung ein und wissen dementsprechend auch, das ihr die wollt. Ihr könnt natürlich trotzdem mit uns sprechen, wir setzen uns definitiv weiter für diese Regelung ein.

(mda)