Studienfinanzierung

Ein 3D-Männchen sitzt auf einem rosa Sparschwein

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Als neuer Student oder auch als alter Hase steht man schonmal vor der Frage, wie man in Zukunft sein Studium finanziert. Das Erste, was man prüfen sollte, ist ob man einen BAföG-Anspruch hat. Wenn dies der Fall ist, ist die Studienfinanzierung bereits weitgehend gesichert. Solltest du keinen BAföG-Anspruch haben, ist die nächste Anlaufstelle deine Verwandschaft. Deine Eltern sind in der Regel verpflichtet dir Unterhalt zu zahlen. Solltest du auch keinen Unterhalt bekommen und kein Stipendium haben bleibt dir nur noch die Finanzierung mit einem Bankkredit und durch Jobben. Du kannst aber wahrscheinlich noch Wohngeld zur Unterstützung bekommen.

Steuerseminar

steuerseminar plakat

Gerade bei Studierenden bzw. Berufseinsteigern gibt es, sowohl auf Grund neuer Urteile des Bundesfinanzhofes einige gravierende Änderungen, als auch auf Grund der bestehenden Gesetze die Möglichkeit sich Studienkosten zurückzuholen.

Es besteht die Chance die Kosten des Studiums nach dem Einstieg ins Berufsleben steuerlich abzusetzen:

Themenschwerpunkte des Seminars:

Steuerliche Ansetzbarkeit von Studienkosten

Werbungskosten - was kann ich alles ansetzen?

Besonderheiten von Studierenden und Berufseinsteigern wie: doppelte Haushaltsführung, Auslandsaufenthalte, Studiengebühren, Lerngemeinschaft, Anschaffungen, etc.

Praxisbeispiele - wie ist die genaue Vorgehensweise?



Ingo Bresgen 10. April 2012 Studienfinanzierung

Neue Düsseldorfer Tabelle

Anders als noch im vergangenem Jahr, wo die Studierenden leer ausgingen, gibt es dieses Mal erfreuliche Nachrichten für alle Studierenden, die Unterhalt von ihren Eltern erhalten. Die Düsseldorfer Tabelle 2011, die am 2. Dezember vom OLG Düsseldorf vorgestellt wurde, sieht eine Erhöhung des monatlichen Unterhaltsbedarfs für Studierende, die alleine wohnen, um 30€ auf nunmehr 670€ vor, immerhin die erste Erhöhung seit über 5 Jahren.

Ebenfalls erhöht hat sich der Selbstbehalt der Eltern, das Geld von dem Eltern keinen Unterhalt zahlen müssen. Der Selbstbehalt betrug bisher 1.100€ und ab 2011 1.150€ - ebenfalls die erste Erhöhung seit 5 Jahren. Solltest Du Fragen zu Deinem individuellen Unterhaltsanspruch haben oder wie er durchzusetzen ist, kannst Du Dich kostenlos an die Rechtsberatung des AStA oder, wenn du jünger als 21 bist, an das Jugendamt Aachen wenden.

Rouven Weßling 07. Dezember 2010 Studienfinanzierung

Neue Düsseldorfer Tabelle

Wenn du Unterhalt von deinen Eltern bekommst hast du dich bestimmt über die Nachricht gefreut das mit der neuen Düsseldorfer Tabelle "sich die Zahlungen durchschnittlich um rund 13 Prozent" erhöhen. Leider haben wir Studenten davon aber gar nichts, die Düsseldorfer Tabelle 2010 sieht immer noch 640€ als angemessenen Gesamtunterhaltsbedarf vor. Die Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar entlastet somit nur unsere Eltern und bedeutet keinen finanziellen Vorteil für uns.

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Rouven Weßling 11. Januar 2010 Studienfinanzierung

RWTH heimst Stipendien ein

Seit diesem Wintersemester können herausragende Studierende ein weiteres Stipendium erhalten, welches vom Innovationsministerium NRW sowie einigen Partnern aus Gesellschaft und Industrie ermöglicht wird.

Diese auch unter "Matching Funds" bekannten Stipendien laufen jeweils für mindestens ein Jahr, maximal für die gesamte Regelstudienzeit, und umfassen 300€ monatlich, die unabhängig vom Einkommen der Eltern vergeben werden und nicht auf das BAföG angerechnet werden. Diesen Betrag teilt sich das Land mit einem anderen Geldgeber. Das kann zum Beispiel ein normales Industriestipendium von 150€ oder eine Förderung durch proRWTH sein.

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Gereon Kremer 07. Dezember 2009 Studienfinanzierung

Vorsicht: Dispo!

Beim Dispositionskredit, kurz: Dispo, handelt es sich um eine begrenzte Überziehungsmöglichkeit von Privatkonten, die viele Banken ihren Kunden anbieten. Dieser soll die kurzfristige Überbrückung finanzieller Engpässe garantieren und orientiert sich normalerweise am regelmäßigen Einkommen des Kontoinhabers. Oftmals beträgt die Überziehungsgrenze dabei das 1-3fache des Monatseinkommens.

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Ye-One Rhie 16. November 2009 Studienfinanzierung

Beurlaubung im ersten Master-Semester bald möglich

Der Senat hat bei seiner letzten Sitzung eine neue Einschreibungsordnung verabschiedet. Damit wird es möglich, sich im ersten Semester des Masterstudiums beurlauben zu lassen. Diese Regelung ist besonders wichtig, wenn man ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland zu Beginn des Masterstudiums absolvieren möchte. Die bisher geltenden Regelungen, die eine künstliche Verlängerung des Bachelorstudiums vorsehen, werden damit überflüssig. Ebenso wird die Möglichkeit eingeräumt, sich sofort für mehrere Semester beurlauben zu lassen (z.B. bei ERASMUS Aufenthalt). Des Weiteren wird die Möglichkeit einer Beurlaubung bei Kinderbetreuung auf schulpflichtige Kinder und maximal sechs Semester pro Kind begrenzt. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es im Fall der Kinderbetreuung aber erlaubt, während der Beurlaubung Prüfungsleistungen abzulegen. In allen anderen Fällen ist dies gesetzlich ausgeschlossen und die maximale Anzahl von Urlaubssemestern auf sechs begrenzt. Als zusätzlicher Beurlaubungsgrund wird außerdem die wirtschaftliche Notlage eingeführt. Die geänderte Einschreibungsordnung tritt in Kürze mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Felix Gathmann 02. November 2009 Studienfinanzierung