Eine Erstattung des Semesterticketbeitrages ist bei einem studienbedingten Aufenthalt von mehr als vier Monaten innerhalb eines Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des SemesterTicket NRW möglich. Studienbedingt bedeutet, dass der Aufenthalt durch euer Studium ausgelöst wurde. Das beinhaltet z.B. ein Pflichtpraktikum. Allerdings werden ein freiwilliges Praktikum oder ein Arbeitsverhältnis dadurch nicht umfasst! Die Ausnahme bildet hier die externe Promotion. Dafür ist zusätzlich eine Bestätigung des betreuenden Professors/der betreuenden Professorin beizufügen, dass die Immatrikulation zwingend erforderlich ist. Der Semesterbeitrag ist zunächst vollständig zu bezahlen. Mietverträge und Meldebescheinigungen sind dabei kein Nachweis über einen studienbedingten Aufenthalt.
Die Antragsfrist ist der 1. November (WiSe 23:59 Uhr) bzw. der 1. Mai (SoSe 23:59 Uhr).
Die Anträge sind an den Sozialausschuss des Studierendenparlaments zu richten und müssen über das folgende Online-Formular beantragt werden.