In sozialen Härtefällen kann eine Erstattung des Mobilitäts- und Studierendenschaftsbeitrags beim Sozialausschuss des Studierendenparlamentes beantragt werden.  Ein Nachweis der finanziellen Situation insbesondere des Einkommens ist beizufügen. Ein Anspruch auf...
Analog zur Erstattungsregelung im Falle der Exmatrikulation ist es für die betreffenden Studierenden möglich, bei einer verspäteten Immatrikulation im laufenden Semester den Anteil für die vollen nicht eingeschriebenen Monate erstattet zu bekommen. D.h. zunächst...