In sozialen Härtefällen kann eine Erstattung des Mobilitäts- und Studierendenschaftsbeitrags beim Sozialausschuss des Studierendenparlamentes beantragt werden.  Ein Nachweis der finanziellen Situation insbesondere des Einkommens ist beizufügen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Der Semesterbeitrag muss zunächst vollständig bezahlt werden.

Zum Verständnis: In diesem Fall wird der Semesterticketbeitrag aus dem Härtefonds der Studierendenschaft bezahlt, das Ticket der/desjenigen bleibt also gültig und kann in vollem Umfang genutzt werden!

Bei weiteren Fragen zum Thema sozialer Härte können Fragen an haertefall@asta.rwth-aachen.de gestellt werden.

Der Antrag kann jederzeit während des Semesters gestellt werden, spätestens aber zum Ende des jeweils laufenden Semesters (WiSe: 31.3. und SoSe: 30.9).

Die Anträge sind an den Sozialausschuss des Studierendenparlaments zu richten und müssen über das folgende Online-Formular beantragt werden.