Die aktuellen Umstände stellen viele Studierende vor eine ungewisse finanzielle Zukunft. Was ist mit meinem BAföG? Was soll ich tun, wenn ich meinen Nebenjob verliere? Kann ich Kurzarbeitergeld beantragen? Mit den folgenden FAQs möchten wir euch die wichtigsten Antworten und Anlaufstellen für eine sichere Studienfinanzierung geben.

 

Hat die Pandemie und die Verschiebung des Sommersemesters Auswirkungen auf BAföG? 

Nein, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung per Erlass mitgeteilt hat, wirkt sich die Verschiebung des Vorlesungsbeginns in der Regel nicht auf den BAföG-Anspruch aus. Studierende (egal ob Erstsemester oder bereits in Förderung befindliche) haben also aktuell nicht zu befürchten, dass sie im bzw. für den April oder Mai 2020 kein Geld erhalten. Wichtig ist, dass euer BAföG-Antrag spätestens im April 2020 gestellt wird, sofern ihr bisher für das Sommersemester 2020 noch keinen BAföG-Bescheid bekommen habt.

Bleibt auch jetzt mein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt durch meine Eltern bestehen?

Ja, sofern deine Eltern weiterhin wirtschaftlich leistungsfähig sind; sonst hast du gegebenenfalls einen Anspruch auf BAföG. Auch Selbststudium (Fachliteratur lesen, Recherche für und Schreiben von Hausarbeiten etc.) oder Online-Studium zählen als Studienaktivität, gerade in der jetzigen Situation. Auch müssen deine Eltern ausnahmsweise Verzögerungen und Unterbrechungen deines Studiums und die damit verbundene zeitliche Verlängerung der Unterhaltszahlungen hinnehmen. Bei Verzögerungen und Unterbrechungen der Ausbildung ist der Einzelfall zu betrachten, insbesondere, ob besondere anerkennenswerte Verzögerungsgründe vorliegen. In der jetzigen, für alle völlig unvorhersehbaren, Situation ist eine Verzögerung der Ausbildung, sofern sie auf amtlichen Maßnahmen beruht, völlig unverschuldet.

Habe ich bei Jobverlust oder ausbleibender Lohnzahlung aktuell Anspruch auf Wohngeld?

 

Nicht automatisch. Wer aktuell aufgrund von Jobverlust oder wegen ausbleibender Lohnzahlungen keine Einkünfte hat, ist nicht automatisch berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Die Grundvoraussetzung einer BAföG-Ablehnung „dem Grunde nach“ und die Prüfung der Deckung der monatlichen Lebenskosten bleibt bestehen.

Kurz: Die Anspruchsvoraussetzungen bei Wohngeld bleiben gleich.

Habe ich, wenn ich meinen Nebenjob verliere, oder die Lohnzahlungen ausbleiben, Anspruch auf ALG II-Leistungen?

Nein, Sie haben aktuell nicht pauschal Anspruch auf ALG II-Leistungen. Vollzeitstudierende sind in der Regel von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ausgeschlossen. Ein zinsloses Darlehen soll zwar kommen, doch es es steht noch nichts fest.

Es gibt jedoch Ausnahmen, durch die du einen Anspruch geltend machen könntest:

  • im Urlaubssemester aufgrund von Schwangerschaft/Kindererziehung oder bei Beurlaubung wegen eigener Erkrankung/Beeinträchtigung. Wichtig ist, dass in der Beurlaubung aufgrund der genannten Gründe keinerlei Studienaktivitäten erbracht werden, da sonst die ALG II Leistungen gefährdet sind und zurückgefordert werden können. Darüber hinaus müssen noch andere Vorrausetzungen erfüllt sein.

  • Im Teilzeitstudium aufgrund von Schwangerschaft bzw. Kindererziehung und bei Beurlaubung wegen eigener Erkrankung bzw. Beeinträchtigung. Auch hier gibt es einiges zu beachten, und weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

  • in Härtefällen, zum Beispiel bei unverschuldetem Wegbrechen der Finanzierung und weit fortgeschrittenem Studium können Leistungen als Darlehen nach § 27 Abs. 3 SGB II vom Jobcenter geprüft werden.

  • Mehrbedarfsansprüche bei bestimmten Leistungsberechtigten nach § 21 SGB II; das betrifft zum Beispiel Studierende mit Kind oder Studierende mit Behinderung

Lass dich gerne vom Referat für Soziales des AStA beraten, wenn du vorhast einen Anspruch geltend zu machen.

Ich habe meinen Job verloren oder kann ihn derzeit nicht ausüben. Wo kann ich nach Jobangeboten suchen?

 

Auf Online-Jobportalen. Die gibt es auch speziell für Studierende, auch mit regionalem Fokus.  Aktuell gibt es Bereiche, die erhöhten Personalbedarf haben. Versuchen Sie sich aktiv dort zu bewerben:

  • Lieferdienste für Essen und Getränke

  • Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte

  • Logistik

  • Reinigungsfirmen

  • Tankstellen

  • Erntehelfer/in; hier wurde ein neues Portal gestartet: https://www.daslandhilft.de/

Nutze hierfür insbesondere die Jobbörse des AStA, wo weiterhin zahlreiche Stellenangebote zu finden sind: https://www.asta.rwth-aachen.de/service/jobboerse/

Freitisch-Angebot

Für Studierende in finanziellen Notlagen gibt es das Angebot, einmal am Tag kostenlos in der Mensa essen zu gehen. Wir ihr einen Freitisch bekommt

Könnte ich als jobbende*r Student*in Kurzarbeitergeld erhalten?

Nein. Jobbende Studierende sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Daraus folgt: Wer nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, kann auch kein Kurzarbeitergeld herausbekommen.

Was kann ich noch machen, wenn ich gerade meine Krankenversicherung, Miete, Handyrechnung etc. nicht bezahlen kann?

Hier gilt: kontaktier bitte unbedingt die entsprechenden Vertragspartner*innen, am besten bevor du zahlungsunfähig sind. Erläuter deine Situation und bitte ggf. um eine Stundung deiner Beiträge und um eine Mahnsperre. Sollte es Ihnen möglich sein, könntest du anfragen, ob ein verringerter Betrag angezahlt werden kann. 

Wo kann ich finanzielle Hilfe bekommen? Muss ich einen Kredit aufnehmen?

Am besten wendest du dich an die Sozialberatung des AStA. Eine wichtige Anlaufstelle mit einem Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.asta.rwth-aachen.de/beratung/asta/studienfinanzierung/
Betrachte insbesondere auch die Möglichkeit eines vorrübergehenden Sozialdarlehens. Näheres dazu findest du hier: https://www.asta.rwth-aachen.de/beratung/asta/sozialdarlehen/

Kann man mir meinen Studierenden- oder Minijob einfach kündigen?

Bei arbeitsrechtlichen Kündigungen gibt es bestimmte Voraussetzungen: Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen; E-Mail oder mündlich reicht nicht. Und es ist eine Kündigungsfrist zu beachten. Sie richtet sich je nach Beschäftigungsdauer und (tarif-)vertraglicher Regelung: normalerweise mindestens vier Wochen, in der Probezeit allerdings oftmals nur zwei Wochen. Wenn man länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als 10 Vollzeitarbeitsplätzen beschäftigt ist, hat man zwar nach dem Gesetz Kündigungsschutz. Unter bestimmten Bedingungen ist aber zum Beispiel eine betriebsbedingte Kündigung möglich. Befristete Arbeitsverträge können nur gekündigt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist. Bei jeder Kündigung muss auch der Betriebsrat angehört werden, wenn es im Unternehmen einen gibt. Dies alles gilt unabhängig davon, ob Sie in einem Minijob oder einem „normalen“ Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Im Zweifel sollte man sich daher rechtlich beraten lassen, um seine Arbeitnehmerrechte wahrnehmen zu können. Lies deinen Arbeitsvertrag genau durch, der AStA unterstützt dich hierbei gerne bei Unklarheiten.

Ich bin ausländische*r Studierende*r und habe wegen der Pandemie meinen Nebenjob verloren, mit dem ich mein Studium finanziere. Ich kann meine Miete nicht mehr bezahlen. Ich möchte so schnell wie möglich zurück in mein Heimatland reisen und mein Zimmer beim Studierendenwerk aufgeben. Kann ich mein Zimmer fristlos oder vorzeitig kündigen?

Grundsätzlich gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Das Studierendenwerk Aachen hat die Kündigungsfrist jedoch vorerst ausgesetzt. Ausführliche Informationen zu den geänderten Mietbedingungen in Wohnheimen findest du hier: https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/aktuelles/beitrag/geaenderte-mietbedingungen-in-den-wohnheimen-zur-abmilderung-sozialer-haerten.html

Meine Studienfinanzierung ist weggebrochen, die Hochschule ist geschlossen, mein Wohnheimzimmer ist sehr klein, und ich kann mich nicht mehr mit Freunden treffen. Zusätzlich macht mir die Corona-Pandemie Angst. An wen kann ich mich mit meinen Sorgen und Ängsten wenden?

Du bist mit deinen Ängsten auch in der Quarantäne nie allein. Die RWTH bietet Beratungsgespräche absofort auch telefonisch an. Einen Überblick über das Beratungsangebot findest du hier: https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Studium/Beratung-Hilfe/~sei/Psychologische-Beratung/
 Alternativ kannst du dich auch an das Zentrum für Psychologische Gesundheit (ZPG) der Uniklinik wenden (https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/klinik-fuer-psychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/patientenversorgung/ambulante-versorgung/zpg/zpg-angebote.html).
Wer sich die Sorgen einfach vom Herzen reden möchte, findet bei der Nightline Aachen immer aufmerksame Zuhörer: http://www.nightline.rwth-aachen.de