Die Landesregierung hat soeben bekannt gegeben, dass die individuelle Regelstudienzeit im Wintersemester 2021/22 erneut um ein Semester erhöht wird. Wenn du in den letzten drei Semestern bereits eingeschrieben warst, gilt für dich also eine Erhöhung der Regelstudienzeit um vier Semester. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung des BAföG-Bezuges wurden damit geschaffen! Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung jetzt doch diese notwendige Maßnahme erneut verlängert hat (sogar für Studierende im Master).

Hier geht es zur Pressemitteilung vom Ministerium:
mkw.nrw/presse/regelstudienzeit

Alle weiteren Informationen zu aktuellen Regelungen findest du unter:
asta.ac/corona

(mda, kh)