Aus einer neuen Verordnung zur Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung ergeben sich einige interessante Punkte für Studierende der RWTH. Die individuelle Regelstudienzeit wird für alle im Wintersemester eingeschriebenen Studierenden noch einmal erhöht. Wenn du im letzten Sommer- und diesem Wintersemester eingeschrieben warst, gilt für dich also eine Erhöhung der Regelstudienzeit um zwei Semester. Außerdem ist die Freiversuchsregelung für alle Versuche nun eine Opt-Out Regelung – die Rektorate müssen sich also nach dieser Verordnung aktiv gegen eine Freiversuchsregelung entscheiden. Die RWTH hat sich bereits entschieden die Freiversuchsregelung im Wintersemester zu behalten. Da die neue Verordnung erst am 1. Oktober 2021 außer Kraft tritt, gilt sie vorbehaltlich eventueller Änderungen auch für das kommende Sommersemester. Wenn sich an der Verordnung nichts mehr ändert und das Rektorat keine abweichenden Bestimmungen erlässt, gilt die Freiversuchsregelung damit also auch für die Klausurphase im Sommersemester 2021. Die Auswirkungen für BAföG-Empfangende sind trotz der Erhöhung der Regelstudienzeit noch nicht geklärt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass entsprechend auch das BAföG um ein Semester verlängert wird.

Mehr Informationen zu aktuellen Regelungen findest du unter:
https://www.asta.rwth-aachen.de/corona/