Die Prüfungsphase hat begonnen. Wir haben viele wichtige Informationen rund um die Prüfungen für euch zusammengestellt. Falls weitere Fragen aufkommen, könnt ihr euch jederzeit an die Fachstudienberatung, die Fachschaft oder unser Lehre-Team im AStA wenden. Ansonsten kann auch ein Blick in die übergreifende Prüfungsordnung helfen.

Anmeldung/Zulassung

Prüft vorher, ob ihr die Voraussetzungen für eine Zulassung für die jeweilige Prüfung erfüllt, damit einem selbst und den Prüfenden unnötige Arbeit und Chaos erspart wird. Außerdem ist eine Anmeldung für jede Prüfung via RWTHonline nötig. Vergesst dies nicht, sonst seid ihr nicht berechtigt, an einer Prüfung teilzunehmen. Die Frist für viele Ersttermine ist bereits am 15.01. abgelaufen, dadurch könnt ihr bereits jetzt prüfen, ob ihr für alles angemeldet seid.  

Prüfungsabmeldung

Eine Prüfungsabmeldung ist bis drei Werktage vor der Prüfung möglich. Später kann diese nur im Krankheitsfall mit einem Attest erfolgen.

Hinweis: Schnelltests können nicht mehr akzeptiert werden!

Als Nachweis einer Abklärung wird nur ein ärztliches Attest akzeptiert. Wende dich bitte per E-Mail an deine*n zuständige*n Sachbearbeiter*in im Zentralen Prüfungsamt. Damit die Abmeldung durchgeführt werden kann, benötigt das ZPA zwingend folgende Informationen:

  1. Name der Prüfung
  2. Prüfungsdatum
  3. Prüfer*in
  4. Raum/Hörsaal der Prüfung

Alle Corona-Sonderregelungen der letzten Semester wurden zurückgenommen.

Anreise zur Prüfung

Der Prüfungsraum sollte im Vorhinein herausgesucht werden. Organisiert eure Anreise rechtzeitig, sodass am Prüfungstag keine Probleme entstehen. Plant immer etwas mehr Zeit vor der Prüfung ein, um rechtzeitig da zu sein. Berücksichtigt bei eurer Zeitplanung außerdem, dass die öffentlichen Verkehrsmittel sehr unzuverlässig sein können.  

Prüfungsprotokoll

Lärm, Hitze und andere allgemeine oder persönliche Einschränkungen während der Prüfung können zu Komplikationen führen. In diesen Fällen sollte immer der Aufsicht Bescheid gegeben werden, damit dies im Protokoll der Prüfung festgehalten wird. Dieses kann bei Konflikten im Anschluss dann zweifelsfrei als Nachweis genutzt werden.

Klausurergebnisse

Die Bewertung einer Prüfung muss spätestens sechs Wochen nach dem Prüfungstermin mitgeteilt werden, aber mindestens zehn Tage vor einem Zweittermin. Wenn ihr dies noch einmal genauer nachlesen wollt, findet ihr die Fristen in der ÜPO §10 (7).

Einsichten

Jede*r hat das Recht auf Einsicht in die eigenen Ergebnisse. Schriftlich formulierte Einwände müssen entweder akzeptiert oder begründet abgelehnt werden. Studierende haben das Recht auf eine Kopie der Klausur [ÜPO §22 (3)], beispielsweise in Form von Fotos. Es muss genug Zeit bei der Einsicht eingeräumt werden. Außerdem kann eine dritte Person den Termin wahrnehmen und Kopien anfertigen, falls man selbst nicht erscheinen kann. Dafür muss eine Vollmacht ausgestellt werden.

Freiversuchsregelung

Bis zum 3. Hochschulsemester gibt es die Möglichkeit, drei Prüfungsversuche als Freiversuch zu annullieren [ÜPO §14 (3a)]. Dafür ist die Teilnahme an der Prüfung wichtig. Ein Versäumnis oder ein Täuschungsversuch kann nicht gestrichen werden. Die Streichung kann nach der Notenbekanntgabe bis zum 15.05.2023 beim zentralen Prüfungsamt beantragt werden

Studiengangspezifische Probleme

Bei Konflikten mit Dozierenden oder anderen Problemen, die euren Studiengang betreffen, meldet euch bei der zuständigen Fachschaft. Eine Übersicht über alle Fachschaften findet ihr auf unserer Website.

Technische Probleme

Legt ihr eine Online-Prüfung ab (Zoom, Dynexite oder Ähnliches), solltet ihr vor der Prüfung nach einer Telefonnummer fragen. Dies erleichtert die Kommunikation, falls etwas ausfallen sollte. Potentielle Risiken, die während der Prüfung auftreten könnten – beispielsweise Lärm oder Internetprobleme – solltet ihr bitte vorher anmerken, damit diese protokolliert werden können. Im Zweifelsfall kann auf das Prüfungsprotokoll verwiesen werden, wenn es zu Konfliktsituationen kommt.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Es gibt die Möglichkeit, nach dem dritten Klausurversuch eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen, solltest du nicht bestanden haben. Wichtig ist, dass die Prüfung angetreten wurde und die 5,0 nicht durch Täuschung oder Versäumnis entstanden ist [ÜPO §14 (2) bzw. gem. §17 (2) ÜPO LAB/ÜPO M. Ed.]. Die Ergänzungsprüfung muss beim Prüfenden direkt nach der Notenbekanntgabe, aber spätestens bei der Einsicht beantragt werden.

Bleibt informiert!

Behaltet immer eure Mails und die entsprechenden Moodle-Lernräume im Auge!  

Mehr Infos zu aktuellen Regelungen findet ihr unter: asta.ac/lehre