Heute vor 73 Jahren wurde das Grundgesetz verabschiedet. Es dient seither als Verfassung der westdeutschen BRD und nach 1990 auch dem wiedervereinten Deutschland.

Monatelang hatten die 4 Mütter und 61 Väter des Grundgesetzes am Gesetzestext gearbeitet, mit einem Ziel: Nie wieder Faschismus, nie wieder Nazi-Deutschland. Es wurde ursprünglich als provisorische Verfassung gedacht, da eine richtige Verfassung ohne ein geeintes Deutschland nicht als legitim angesehen wurde. Alle Landtage stimmten für das Grundgesetz zwischen dem 18. Und dem 21. Mai mit der Ausnahme des bayrischen Landtages, der aus Furcht vor zu viel Einfluss des Bundes über die Angelegenheiten der Länder ablehnte. Dennoch konnte das Grundgesetz in Kraft treten, da nur 2/3 der Bundesländer zustimmten mussten.

Vor der Schaffung des Grundgesetzes hatten sich die Besatzungsmächte der westdeutschen Zonen darüber beraten, unter welchen Umständen sie einer politischen Wiedervereinigung der Besatzungszonen zustimmen würden. Dabei sollte der Wille, im Deutschen Staat einen starken Partner zu haben mit der Angst von Staaten wie Frankreich vor möglichen Aggressionen durch eine wiedererstarkte deutsche Nation abgewägt werden. Es wurde sich geeinigt, dass die Deutschen einen föderalen westdeutschen Staat schaffen sollten, der die Möglichkeit einer gesamtdeutschen Einigung offenhielt. Kohle, Stahl und Roheisenproduktion, welche notwendig für den Aufbau einer Kriegsindustrie waren, sollten zusätzlich in diesem Staat überwacht werden können.

(mda)