Heute vor 89 Jahren

stand das Reichstagsgebäude in Berlin in Flammen. Am Tatort wurde der niederländische Arbeiter Marinus van der Lubbe festgenommen. Lubbes Verknüpfungen zur KPD nutzte die frisch an die Macht gekommene NSDAP, um die Brandstiftung als Beginn eines kommunistischen Aufstandes zu inszenieren. Bereits am 28. Februar wurde die sogenannte Reichstagsbrandverordnung erlassen, und so die Grundrechte der Weimarer Verfassung de facto außer Kraft gesetzt. Politische Gegner der Nazis wurden in Folge durch Polizei und SA verfolgt und eingesperrt. Da die Gefängnisse bald überquollen, landeten viele von ihnen in improvisierten Haftorten, oft auch als „wilde“ Konzentrationslager bezeichnet. Die Reichstagsbrandverordnung war eine entscheidende Etappe in der Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.

Van der Lubbe beharrte bis zum Schluss darauf, den Reichstag allein in Brand gesetzt zu haben. Seine Alleintäterschaft schien bereits vielen Zeitgenossen unwahrscheinlich und wird weiterhin kontrovers diskutiert. Kritiker der Alleintäterthese vermuten eine unmittelbare Tatbeteiligung der Nationalsozialisten. Van der Lubbe wurde am 10. Januar 1934 auf Basis eines eigens für ihn geschaffenem Gesetz wegen „Hochverrats in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung“ hingerichtet. Erst 2007 wurde das Urteil von der Bundesrepublik endgültig aufgehoben.

Aachen den 28.2.2022 (ps)