Die RWTH hat entschieden, dass vom 29. März bis zum 23. Mai grundsätzlich keine Prüfungen, Einsichten und andere Veranstaltungen in Präsenz stattfinden sollen. Davon ausgenommen sind bereits genehmigte Laborpraktika. Alle bereits erteilten Genehmigungen für Präsenzklausuren wurden widerrufen. Prüfungstermine sollen nicht weiter verschoben werden, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben. Es sollen keine Präsenzklausuren mehr parallel zu Fernprüfungen stattfinden. Studierende, die aus medizinischen Gründen nicht an einer Fernprüfung teilnehmen können, können einen Härtefallantrag für eine Prüfung in Präsenz an den Prüfungsausschuss stellen. Für Prüfungen und andere Veranstaltungen der medizinischen Fakultät ist das Dekanat der Fakultät verantwortlich, weswegen hier Ausnahmen entstehen können.

Alle Informationen zu aktuellen Regelungen findet ihr unter:
https://www.asta.rwth-aachen.de/corona/