Die Erhöhung der Regelstudienzeit für Studierende im Wintersemester 20/21 hat nun ebenfalls eine Verlängerung des BAföG-Anspruchs um ein weiteres Semester zur Folge. Dies hat das Studierendenwerk Aachen heute bekanntgegeben. Die Verlängerung gilt jedoch nur für Personen, deren Regelstudienzeit erst nach dem Wintersemester 2020/21 abläuft.

Weitere Infos zum Thema findet ihr auf der Website vom Studierendenwerk Aachen:
https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/aktuelles/beitrag/bafoeg-verlaengerung-der-regelstudienzeit.html