Wie sieht eigentlich das Wahlrecht für internationale Studierende bei den Kommunalwahlen hier in Aachen aus? Welche Voraussetzungen für die Wahlberechtigung gibt es? Was musst du dafür tun? Zunächst zur Kommunalwahl selbst: Wahlberechtigt bist du, wenn…
  1. du mindestens 16 Jahre alt bist,
  2. du einen gültigen EU-Ausweis hast und
  3. du im Wählerverzeichnis aufgeführt bist (die Benachrichtigung kommt mit der Post).

Studierende aus dem EU-Ausland können also Mitentscheiden, wie sich der nächste Stadtrat zusammensetzt, wer Oberbürgermeister*in wird und wie der Städteregionstag zukünftig aussieht.

Mehr Infos zur Kommunalwahl findest du hier:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/wahlen/kommunalwahl/kommunalwahl2020/index.html

Außerdem kannst du dich unabhängig davon unter Umständen bei den Wahlen zum Integrationsrat beteiligen:

Hierfür musst du oder deine Eltern nachweislich aus einem anderen Land stammen. Auch musst du dazu im Wählerverzeichnis stehen. Du kannst den Integrationsrat wählen, auch wenn du keinen EU-Pass hast also nicht zur Kommunalwahl zugelassen bist.
Mehr Infos zum Integrationsrat findest du hier:
https://integrationsratswahlen.nrw/worum-es-geht/