Durch die vom Land beschlossene Corona-Epidemie-Hochschulverordnung § 10 wurde die individuelle Regelstudienzeit aller Studierenden, welche nicht als Zweithörer*innen eingeschrieben sind, um mehrere Semester erhöht. (SoSe20, WiSe 20/21, SoSe21, WiSe 21/22)
Die individuelle Regelstudienzeit lässt sich auch in

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nachschauen.
Darauf folgend sollte sich auch der Anspruch auf eine Förderung durch BAföG erhöhen. Studierende, welche durch die Regelstudienzeitverlängerung wieder BAföG berechtigt wären, sollten einen normalen Weiterbewilligungsantrag an das Bafögamt senden. Zusätzlich findest du auf dieser Seite ein Dokument eines formlosen Antrags, den du beifügen kannst. (Dieser erleichtert deinen Sachbearbeiter/innen die Bearbeitung, ist aber nicht verpflichtend).

Bei individuellen Fragen wende dich gerne an das Sozialreferat soziales@asta.rwth-aachen.de oder deinen Sachbearbeiter beim Bafög Amt.