Wie kommt der Semesterbeitrag zustande?

Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem Mobilitätsbeitrag (201,05 €), dem Sozialbeitrag (98,00 €) und dem Studierendenschaftsbeitrag (11,10 €) zusammen. Wegen dem 9€ Ticket wird der Semesterbeitrag allerdings um 70,96€ reduziert für Personen, die letztes Semester den Mobilitätsbeitrag bezahlt haben. Mit dem Mobilitätsbeitrag wird das Semesterticket bezahlt, der Sozialbeitrag finanziert zum Teil die Arbeit des Studierendenwerks und der Studierendenschaftsbeitrag dient der Finanzierung der Arbeit des AStA, der Fachschaften, des Hochschulradio und des Queerreferats. Außerdem wird davon der Studierendensport und die studentische Kinderbetreuung unterstützt.

Der Mobilitätsbeitrag

Der Begriff „Mobilitätsbeitrag“ ist eigentlich nur ein bürokratisches Wort für den Preis des Semestertickets. Dieser liegt im Wintersemester bei 201,40 €. Davon sind 137,43€ für das AVV Ticket, 58,50€ für den NRW Teil des Tickets und 5,11 € für die Erweiterung nach Süd-Limburg. Außerdem wird der Mobilitäts-Härtefonds mit 0,01 € unterstützt. Aus diesem werden Rückerstattungen in sozialen Härtefällen finanziert. Mehr dazu findet ihr hier.

Alle 3 Jahre wird dieser Beitrag gemeinsam von den Studierendenschaften in Aachen mit der ASEAG verhandelt. Stellvertretend für die Studierenden der RWTH verhandelt der*die Vorsitzende des AStA, der*die Finanzreferent*in und der*die Vorsitzende des Mobilitätsausschusses.

Der Sozialbeitrag

Mit dem Sozialbeitrag wird die Arbeit des Studierendenwerks unterstützt. Dieser beträgt im Wintersemester 2022 98,00 €.

Der Sozialbeitrag wird vorrangig genutzt, um die Preise für das gastronomische Angebot (die Mensen) so gering, wie möglich zu halten. Die Höhe wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks festgelegt, 4 der 9 Plätze dort sind mit Studierenden besetzt. Drei Studierende kommen von der RWTH und eine*r kommt von der FH. Gewählt werden unsere drei Vertreter*innen vom Studierendenparlament.

Der Studierendenschaftsbeitrag

Den kleinsten Teil am Semesterbeitrag macht der Studierendenschafts Beitrag aus. Im Wintersemester beträgt dieser 11,10 €. Davon gehen 6,80 € an den AStA. Mit diesem Geld werden zum Beispiel die Fahrradwerkstatt, die Beratungsangebote (unter anderem die Anwälte), Veranstaltungen für die Kultur und die politische Bildung, kurzfristige Sozialdarlehen und die studentischen Wahlen finanziert. Auch die Verwaltungskosten des AStA und Aufwandsentschädigungen für Projektleitende, welche sich besonders für die Studierendenschaft einsetzen, kommen aus diesem Topf. Wenn ihr genau wissen wollt, wie viel Geld wohin fließt, dann könnt ihr das im Haushaltsplan des AStAs nachlesen.

Der zweithöchste Teil des Studierendenschafts Beitrag macht mit 1,50 € die Kinderbetreuung aus. Damit werden günstige KiTa Plätze finanziert, die Studierenden mit Kind zur Verfügung stehen. Mit 1,10 € wird das Sportreferat finanziert, welches Sportgruppen finanziell unterstützt und gegenüber der Hochschule vertritt. Aktuell geht 1 Cent in den studentischen Hilfsfonds. Aus diesem werden langfristige Sozialdarlehen finanziert. Das Hochschulradio verzichtet in diesem Semester auf seinen Beitrag und das Queerreferat erhält 19 Cent. Zu guter Letzt erhalten eure Fachschaften einen Euro für ihre Arbeit.

Festgesetzt und kontrolliert werden die Beiträge vom Studierendenparlament und dessen Ausschüssen.

Reduzierung wegen dem 9€ Ticket

Wie schon Ende Mai erwähnt, profitieren wir ebenfalls vom 9€-Ticket: Unser Semesterticket kostet im Aktionszeitraum (Juni, Juli und August) nur 9€ im Monat. Da das Semesterticket mit dem Semesterbeitrag zu Beginn des Semesters bezahlt wird, haben wir Studierende allerdings „zu viel“ gezahlt im letzten Semester. Deshalb gibt es jetzt eine Rückerstattung von 70,96€ an alle Studierenden.

Welche Möglichkeiten gibt es, um sich den Beitrag erstatten zu lassen?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich einen Teil des Semesterbeitrags erstatten zu lassen:

Der Mobilitätsbeitrag kann in den folgenden Fällen teilweise erstattet werden:

  • Behinderung oder chronische Erkrankung
  • Frühzeitige Exmatrikulation
  • Verspätete Immatrikulation
  • Beurlaubung
  • Studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs
  • Sozialer Härtefall

Bei einer Erstattung des Mobilitätsbeitrages ist eine Nutzung des Semestertickets nicht möglich. Mehr Infos dazu findet ihr hier.

Der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk nur in Ausnahmefällen erstattet werden. Eine Befreiung erfolgt bei einer Beurlaubung aus den folgenden Gründen:

  • Ableistung des Grundwehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes
  • Auslandsstudium
  • Krankheit, Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes
  • Pflege von Ehegatten,  eingetragenen  Lebenspartnern/Innen  oder  eines  in  gerader  Linie Verwandten (Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel)

Eine Erstattung aufgrund von sozialer Härte wird leider nicht vorgenommen.

Der Studierendenschaftsbeitrag wird nur in sozialen Härtefällen erstattet. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Wie hat sich der Semesterbeitrag entwickelt?

Sicherlich ist euch aufgefallen, dass der Semesterbeitrag in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist. Ihr könnt euch das Wachstum auch in Grafik 1 anschauen. Für die Beitragssteigerung gibt es einige Gründe:

1. Die Kosten für das Semesterticket steigen jährlich. Die genaue Entwicklung könnt ihr der Grafik 2 entnehmen. Die Preissteigerung erfolgt analog zu der Preisentwicklung eines normalen ASEAG/DB/NRW Jahresticket.

2. Es gab eine stufenweise Erhöhung des Sozialbeitrag. Die dauerte 5 Jahre und ist mit der Erhöhung zum Wintersemester 2020/2021 abgeschlossen. Der Grund für die Erhöhung waren die gestiegenen Betriebskosten des gastronomischen Angebots, durch diese können die Preise in der Mensa konstant bleiben. Die genaue Entwicklung des Sozialbeitrages ist in Grafik 3 dargestellt. Dieses Semester wurde der Beitrag nochmal einmalig um 5 € erhöht wegen der Preissteigerung durch den russischen Angriff auf die Ukraine.

3. Der Studierendenschaftsbeitrag schwankt von Semester zu Semester. Der genaue Beitrag hängt stark davon ab, wie die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr aussieht, wodurch der Beitrag schonmal um einige 10-Cent schwankt. In diesem Semester wurde zum Beispiel der Beitrag für den Studentischen Hilfsfonds wegen gesunkener Nachfrage wieder gesenkt. Die Entwicklung des Studierendenschaftsbeitrags findet ihr in Grafik 4.

Wir hoffen, dass euch dieser Artikel geholfen hat, den Semesterbeitrag etwas besser zu verstehen. Wenn ihr noch Fragen habt, dann kontaktiert uns gerne.

(mda)