Studierenden der International Academy sind nicht wahlberechtigt an der RWTH.

Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 7 Hs. 2 HG. Nach dem Modell des § 66 Abs. 6 HG (sog. Franchising-Modell) bereitet die Academy auf die Prüfung vor, die RWTH nimmt die Prüfung ab und verleiht den akademischen Grad. Es handelt sich um privatrechtliche Studiengänge, die nicht von der RWTH Aachen, sondern von der International Academy angeboten werden.

Diese Studierenden sind können damit technisch gesehen eingeschrieben sein, haben aber laut Hochschulgesetz explizit dadurch kein passives oder aktives Stimmrecht bei Wahlen